Immunität aufgehoben: Ermittlungen gegen AfD-Politiker Bystron gehen weiter

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Immunität aufgehoben: Ermittlungen gegen AfD-Politiker Bystron gehen weiter
Bildquelle: NiUS

Das Europäische Parlament hat die Immunität des AfD-Abgeordneten Petr Bystron aufgehoben und damit den Weg für weitere strafrechtliche Ermittlungen gegen ihn freigemacht. Mit deutlicher Mehrheit votierten die Abgeordneten in Straßburg für die Aufhebung des Schutzes, den EU-Parlamentarier normalerweise vor Strafverfolgung genießen.

Hintergrund ist ein Beitrag auf einem sozialen Netzwerk, in dem Politiker – darunter auch Mitglieder der geschäftsführenden Bundesregierung – in einer Fotocollage mit erhobenem rechten Arm gezeigt werden. Die Staatsanwaltschaft München I sieht darin den Verdacht, dass bei objektiver Betrachtung der Eindruck eines Hitlergrußes entstehe. Bystron soll dies zumindest stillschweigend gebilligt und damit Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verbreitet haben.

Bereits im Jahr 2023 hatte der Deutsche Bundestag die Immunität des damaligen Abgeordneten Bystron aufgehoben. Nach seiner Wahl ins EU-Parlament musste das Verfahren zunächst ruhen, da nun die Zustimmung des neuen Parlaments erforderlich war.

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