Orwell in Bern: Die Schweiz wird totalitär

vor 6 Monaten

Orwell in Bern: Die Schweiz wird totalitär
Bildquelle: Tichys Einblick

Der Schweizer Bundesrat hat am 29. Oktober 2025 der Meinungsfreiheit des Schweizer Volkes den Krieg erklärt. Konkret handelt es sich um seinen Entwurf einer schweizerischen Version des Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union.

Der Gesetzesentwurf wurde unter der Federführung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) erarbeitet und trägt den Titel „Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen“ (KomPG). Es befindet sich bis zum 16. Februar im Vernehmlassungsverfahren. In diesem Rahmen haben Bürger, politische Parteien sowie zivilgesellschaftliche Organisationen die Möglichkeit, gegenüber dem Staat Stellung zu nehmen und ihre Einwände oder Zustimmung zu artikulieren. Nach Abschluss der Vernehmlassung soll der Gesetzesentwurf überarbeitet und anschließend finalisiert werden.

Im Unterschied zum DSA der EU soll das KomPG nur auf große Plattformen und Suchmaschinen Anwendung finden, „die von mindestens 10 Prozent der Bevölkerung in der Schweiz durchschnittlich mindestens einmal pro Monat, berechnet über einen Zeitraum von sechs Monaten, genutzt werden.“ Betroffen sind damit Unternehmen wie Google, X, Facebook, Instagram und YouTube. Wie beim DSA drohen auch hier gravierende Sanktionen: Unternehmen können mit Bussen von „bis zu 6 Prozent des in den letzten drei Geschäftsjahren durchschnittlich weltweit erzielten Jahresumsatzes“ belegt werden, sollten sie sich den Vorgaben des Gesetzes nicht fügen. Bei schwerer Missachtung des KomPG kann der Bevölkerung der Zugang zu Plattformen wie X entzogen werden, wie dies bereits zeitweise in Brasilien geschehen ist.

Die zentrale Vorgabe des KomPG verpflichtet die Plattformen dazu, „mutmaßlich rechtswidrige“ Inhalte sowie politische Werbung zu entfernen, also: zu zensieren. Vorgesehen sind nicht nur die Löschung einzelner Beiträge, sondern auch die Entfernung ganzer Profile oder die gezielte Beschränkung ihrer Reichweite. Als Maßstab für die Feststellung der mutmaßlichen Rechtswidrigkeit werden 9 Artikel im Strafrecht genannt. Zu den einschlägigen Normen zählt dabei die Anti-Rassismus-Strafnorm (Art. 261bis StGB), die den Aufruf zu Hass oder zu Diskriminierung gegen Personen oder Gruppen aufgrund von Rasse, Religion, Ethnie oder sexueller Orientierung unter Strafe stellt.

Betrachten wir einmal die despotische Tragweite der Verpflichtung zur Löschung „mutmaßlich rechtswidriger“ Inhalte. Was sind solche Inhalte? Es sind legale Inhalte. Nichts anderes. Denn die mutmaßliche Rechtswidrigkeit eines Beitrags setzt seine Legalität logisch voraus. Die durch die Plattformen gelöschten Beiträge sind nicht illegal, weil die Unschuldsvermutung gilt: Ein Beitrag ist legal, solange kein Gericht seine Illegalität festgestellt hat. Das KomPG verlangt somit, dass Plattformen legale Beiträge von unschuldigen Nutzern zensieren.

Dass legale Beiträge per Gesetz gelöscht werden sollen, ist bereits ein ganzes Theater um nichts, ein Vorgang, der in einem Rechtsstaat gar nicht existieren dürfte. Das KomPG macht jedoch aus diesem Theater eine totalitäre Tragödie, in der dem Nutzer die zum Scheitern verurteilte Hauptrolle aufgezwungen wird.

Denn um die Löschung eines solchen legalen Beitrags anzufechten, sieht das Gesetz ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren vor. Zwar trägt die Plattform die Kosten dieses Verfahrens unabhängig vom Ausgang, doch ist dem Nutzer damit wenig geholfen. Er muss ein gesetzlich legitimiertes Unrecht aktiv bekämpfen und wird realistisch kaum darum herumkommen, erhebliche Zeit, Energie und finanzielle Mittel für juristischen Beistand aufzuwenden, um überhaupt eine minimale Erfolgsaussicht zu haben. Beharrt die Plattform auf der Löschung, aus naheliegender Vorsicht vor staatlichen Bussen von bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes, bleibt dem Nutzer nur eine Wahl: zu resignieren oder den Weg vor ein ordentliches Gericht zu beschreiten.

Welche Argumentation soll der Nutzer also im Streitbeilegungsverfahren oder vor Gericht überhaupt vorbringen? Naheliegend erschiene der Einwand: „Facebook lag falsch, meinen Beitrag als mutmaßlich rechtswidrig einzustufen und zu löschen, weil er legal war.“ Doch genau dieses Argument greift nicht. Die Plattform ist unter dem KomPG dazu verpflichtet, mutmaßlich illegale Inhalte zu zensieren, was (logisch zwingend) nichts anderes als legale Inhalte sind. Die Löschung eines legalen Beitrags stellt daher keinen Fehler dar, sondern ist die zwingende Folge der gesetzlichen Löschpflicht.

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