Man mag von Ungarns Regierungschef Viktor Orbán halten, was man will. Eines tut er unbeirrt vorbildlich: Er hält die Souveränität seines Landes hoch und bietet allen Internationalisten in New York/Genf (UNO), Brüssel (EU), Luxemburg (EuGH), Straßburg (Europarat) usw. die Stirn. Nun hat er dem Internationalen Staatsgerichtshof (IStGH) in Den Haag dessen Grenzen aufgezeigt, den IStGH mit seinem Land Ungarn verlassen und den vom IStGH seit November 2024 mit Haftbefehl ausgeschriebenen Regierungschef Israels, Benjamin Netanjahu, am 3. April mit militärischen Ehren zum Staatsbesuch in Budapest empfangen.
Die „grünen“ Spitze schäumt: Baerbock, Brandner, Trittin. Die sattsam bekannte Plattform Wikipedia machte aus Netanjahu postwendend einen „flüchtigen Netanjahu“.
Im Mai 2024 hatte der IStGH-Chefankläger Karim Ahmad Khan (55, Brite mit pakistanischen Wurzeln, Mitglied der Ahmadiyya-Gemeinschaft) einen Antrag auf Haftbefehle gegen Israels Premierminister Benjamin Netanjahu und Yoav Gallant, den damaligen Verteidigungsminister Israels, und gegen Hamas-Führer Mohammed Deif gestellt. Was Netanjahu betrifft, führte Khan das Aushungern von Zivilisten, Angriffe auf die Zivilbevölkerung, Ausrottung und Mord, Verfolgung und andere unmenschliche Handlungen auf. Nach dem Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 seien diese Taten seit dem 8. Oktober 2023 im Gazastreifen geschehen. Am 21. November hat der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) mit seinen 18 Richtern dem Antrag entsprochen und die Haftbefehle erlassen. Khan selbst hatte Israel im Dezember 2023, knapp zwei Monate nach den von der Hamas verübten Terroraktionen gegen Israel vom 7. Oktober 2023 mit mehr als 1.200 bestialisch ermordeten Israelis, besucht und dort allerdings noch durchaus anerkennend gesagt, Israel habe ein „robustes System, das die Einhaltung des internationalen humanitären Rechtes garantieren soll“. Am Rande: Karim Khan muss sich laut BBC seit Herbst 2024 den Ermittlungen wegen „sexual misconduct“ stellen.
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