Ich möchte Sie auf ein Gedankenexperiment mitnehmen: Sie gründen eine Firma für Asteroid Mining. Es ist am Anfang schwer. Sie wissen, dass Gewinne ungewiss sind und wenn, dann frühestens in fünf Jahren kommen werden, vielleicht auch erst in zehn. Es dauert lange, bis Sie Investoren finden, die Ihnen vertrauen, weil zuvor schon mehrere Firmen mit fast gleichlautenden Konzepten insolvent gegangen sind. Zudem ist den meisten der Investitionszeitraum, bis ihr Geld wieder zurückkommt, viel zu lang. Doch Sie bleiben hartnäckig und können einige Geldgeber überzeugen. Sie engagieren Astronomen, die auf die Suche gehen nach Asteroiden mit wertvollen Metallen wie Platin. Sie senden eine unbemannte Sonde zu einigen erdnahen Asteroiden, um zuerst einmal Proben zu entnehmen. Die ersten Objekte stellen sich als wenig lohnend heraus. Die Kosten sind zu hoch im Vergleich zu dem möglichen Gewinn.
Doch dann kommt der Durchbruch: Sie finden einen geeigneten Asteroiden, und es gelingt Ihnen in der Tat, wertvolle Metalle der Platingruppe zur Erde zu bringen. Aber dann klagt eine Gruppe von Ländern, die 1979 den sogenannten »Mondvertrag« unterzeichnet haben, das »Agreement Governing the Activities of States in the Moon and other Celestial Bodies«, das 1984 in Kraft trat. Der Vertrag bezieht sich nicht nur auf den Mond, sondern auf alle Himmelskörper und somit auch auf Asteroiden.
Einige Länder fordern nun, dass Sie einen großen Teil Ihres Gewinns abgeben sollen an Menschen, die noch nie etwas mit Asteroid Mining zu tun hatten und von denen viele nicht einmal genau sagen könnten, was ein Asteroid ist. Geschweige denn, dass sie Raketen in den Orbit gebracht hätten. Sie berufen sich aber auf Artikel IV, Absatz 1 sowie Artikel XI, Absatz 1 und 3 des Vertrags, in denen es heißt: »Die Erforschung und Nutzung des Mondes soll Aufgabe der gesamten Menschheit sein und zum Nutzen und im Interesse aller Länder, unabhängig von ihrem wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Entwicklungsstand, erfolgen. Dabei sind die Interessen künftiger Generationen sowie die Notwendigkeit der Förderung eines höheren Lebensstandards und besserer wirtschaftlicher und sozialer Bedingungen im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen gebührend zu berücksichtigen.« So weit Artikel IV.
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