Im Podcast „Irrsinn der Woche“ und in Artikeln berichtete TE davon, wie auf fragwürdigen Verwaltungsweg die Demokratie von der niedersächsischen SPD ausgehebelt wird.
Am 10. Juli schrieb der Kreiswahlleiter an Martin Sichert, dass er die Bewerbung als Kandidat für das Wahlamt des Landrats in Niedersachsen zur Prüfung an die Kommunalaufsicht übergeben habe, die dem Innenministerium der Genossin Daniela Behrens (SPD) untersteht, das im Fall des ermordeten Mädchens Liana K. und im Fall des Sechsfachmordes von Stade so eklatant versagte hatte.
Was man also beim Schutz der Bürger versäumt, will man beim Schutz der eigenen Macht besser machen. Der Wahlleiter des Landkreises Friesland teilte dem Kandidaten Martin Sichert mit, dass bei Mitgliedschaft „in einer als ‚Beobachtungsobjekt nach § 6 NVerfSchG bzw. gesichert extremistisch eingestuften Partei‘, was auf die AfD zutrifft … eine Verpflichtung zu einer Einzelfallprüfung personenbezogener Umstände“ bestünde, „so dass ich das Innenministerium aufgrund des dargelegten Sachverhaltes um Prüfung der Wählbarkeitsvoraussetzung gebeten habe. Weitere Anhaltspunkte lagen mir nicht vor.“
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