Das medial viel diskutierte Gutachten der sogenannten Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), das die Erfolgsaussichten eines AfD-Verbotsverfahrens positiv bewertet, stößt auf deutliche Kritik zweier Strafrechtler. Die Leipziger Rechtswissenschaftler Elisa Hoven und Marco Vöhringer werfen den Autoren vor, politische Bewertungen mit verfassungsrechtlichen Maßstäben zu vermengen und die Maßstäbe zu verwischen. Das Gutachten vermittle den Eindruck, die Verfassungswidrigkeit der AfD sei nun nachgewiesen – obwohl dies letztlich eine juristische Wertungsfrage sei. In ihrem Gastbeitrag für die FAZ beklagen die Juristen eine „epistemische Selbstgewissheit“ der Autoren des Gutachtens. Diese seien sich ihrer Sache zu sicher.
Die Verantwortlichen hinter dem vergangene Woche präsentierten Gutachten erklärten sehr selbstbewusst: Das Gutachten schaffe in der Verbotsdebatte „endlich Klarheit“ und würde Argumente, ein Verbotsverfahren vor dem Verfassungsgericht wäre ein Risiko, „nicht mehr haltbar“ machen.
„Diese Rhetorik“ der Selbstgewissheit mache „eine grundsätzliche Klarstellung erforderlich“, schreiben Goven und Vöhringer: „Die Verbotsfähigkeit einer politischen Partei ist kein empirisches Faktum, das sich durch eine hinreichend umfangreiche Materialauswertung ,aufdecken‘ ließe.“ Ob die Voraussetzungen eines Parteiverbots erfüllt seien, hänge „nicht nur von faktischen Feststellungen, sondern in mindestens gleichem Maße vom zugrunde gelegten Verfassungswidrigkeitsstandard und damit von normativ-verfassungsrechtlichen Wertungen ab“. Soll heißen: Ob ein Parteiverbot möglich ist, hängt nicht allein von den nachweisbaren Fakten ab. Ebenso entscheidend ist, welchen rechtlichen Maßstab man anlegt und wie die Verfassung ausgelegt wird.
IRAN-KRIEG: Trump schmiedet Atom-Deal mit Saudi-Arabien! USA greifen Mullahs weiter an I WELT LIVE










