Die Gewerkschaft der Polizei, die Polizei selbst und so mancher Politiker nutzen gern Anschläge, um neue und vor allem schärfere Gesetze zu fordern. Das macht sich gut und lässt die Betreffenden als entschieden handelnde Personen erscheinen. Tatsächlich sind diese Forderungen natürlich alle der medialen, meist sehr kurzen, Aufmerksamkeitsspanne geschuldet, die das karrieretechnische Fortkommen der Protagonisten ermöglichen bzw. sichern sollen.
Natürlich ist es wichtig, dass Ermittlungsbehörden effiziente Instrumente bei der Verfolgung an der Hand haben. Die tatsächlich interessante Frage ist jedoch, ob sie diese nicht längst haben, zum Beispiel durch die Paragraphen 129 und 129a Strafgesetzbuch (StGB), und dann, warum sie diese Instrumente und Möglichkeiten nur selektiv nutzen.
Ist eine Gruppe erst einmal vom Generalbundesanwalt oder vom Innenminister als terroristische Vereinigung eingeordnet worden, verfügen die Ermittlungsbehörden über ein breites und sehr effizientes Instrumentarium.
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