Der NDR-Rundfunkrat hat eine Programmbeschwerde wegen tendenziöser Anti-NIUS-Berichterstattung abgewiesen. Doch der Weg zu dieser Entscheidung wirft erhebliche Fragen auf – und nährt den Verdacht, dass dabei nicht alles mit rechten Dingen zuging.
Es ist der 6. Februar, 12:35 Uhr, als der NDR-Rundfunkrat über eine Programmbeschwerde zu einem Thema berät, das im Sommer 2025 für Wirbel sorgte: Ein Instagram-Beitrag des NDR-Medienmagazins „ZAPP“ mit dem Titel „BILD und NIUS – Warum kommen sie mit Falschmeldungen durch?“ hatte damals behauptet, man könne von der anatomischen Beschaffenheit des Gehirns darauf schließen, ob jemand konservativ eingestellt sei. Der Beitrag wurde wenig später gelöscht, Zuschauer hatten sich beschwert, Moderator und Sender entschuldigten sich für die absurde Aussage. Trotzdem reichten zwei Zuschauer eine Programmbeschwerde ein.
Der Programmpunkt in der Gremien-Sitzung am 6. Februar beginnt mit einer ungewöhnlich langen Debatte, sie dauert um die 20 Minuten. Im Anschluss wird erhoben, wie viele Menschen eine Abweisung der Programmbeschwerde befürworten und wie viele sie ablehnen. In der Sitzungsaufzeichnung ist zu hören, dass der Vorsitzende Nico Fickinger die Stimmen gegen eine Abweisung laut auszählt.
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