Bundesregierung nimmt neuen Anlauf bei Vorratsdatenspeicherung

vor 9 Monaten

Bundesregierung nimmt neuen Anlauf bei Vorratsdatenspeicherung
Bildquelle: Tichys Einblick

Gerade ist die EU-Chatkontrolle gescheitert, auch weil die Deutschen sich am Ende nicht entscheiden mochten. CSU-Innenminister Dobrindt war aus unklaren Gründen dafür, SPD-Justizministerin Hubig aus unklaren Gründen dagegen. Da die Bundesregierung sich enthielt, musste die dänische Ratspräsidentschaft das Vorhaben vorerst streichen. Der Druck war wohl auch zu groß geworden nach der Rückzugsdrohung der Signal-Chefin Meredith Whittaker und vielen weiteren Protesten aus Forschung und Digitalwirtschaft.

Stattdessen will die Bundesregierung nun ihre eigene Überwachungsagenda vorantreiben, und das machen Union und SPD gerne gemeinsam – weil sie es können. Die Wählerstimmen haben sie ja eingesackt. Innenminister Alexander Dobrindt hat für die nächsten Wochen einen Gesetzentwurf über die Vorratsdatenspeicherung angekündigt. Das Vorhaben stand auch schon im Koalitionsvertrag vom vergangenen Mai. Dort heißt es: „Wir führen eine verhältnismäßige und europa- und verfassungsrechtskonforme dreimonatige Speicherpflicht für IP-Adressen und Portnummern ein, um diese einem Anschlussinhaber zuordnen zu können.“ Das klingt sehr maßvoll, bedeutet aber tatsächlich eine anlasslose, verdachtsunabhängige und flächendeckende Speicherung der besagten Nutzerdaten. Es ist nicht der erste Anlauf der deutschen Regierung zu solchen Maßnahmen.

Die Speicherung von IP-Adressen und Portnummern würde die Internetzugriffe aller Nutzer jederzeit durchsichtig machen. Und es bräuchte keinen Online-Durchsuchungsbeschluss eines Richters dazu, die Daten wären jederzeit verfügbar. Das führt von der polizeilichen Arbeit weg, hin zu etwas anderem. Es ist ein Schritt näher an die allumfassende Bürgerüberwachung und hat insofern nicht mehr viel mit Kriminalitätsbekämpfung zu tun.

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