Es ist ein Verhandlungstag, der kaum jemanden unberührt lässt. Vor dem Landgericht Bielefeld geht es um den gewaltsamen Tod von Philippos Tsanis, einem 20-jährigen jungen Mann, der im Juni 2024 brutal zusammengeschlagen wurde und zwei Tage später starb.
Der Angeklagte ist der zum Tatzeitpunkt 18-jährige Syrer Mwafak A., vertreten wird er von Strafverteidiger Burkhard Benecken. Dieser hatte am Freitag vor Gericht eine Erklärung seines Mandanten verlesen, in der dieser andeutete, er könne gezielt als Täter präsentiert worden sein: „Da passt der Syrer doch bestens ins Bild!“ Die Staatsanwaltschaft reagierte empört. Von einer „üblen, bodenlosen Unterstellung“ war die Rede, von einem Vorwurf, wie ihn der Staatsanwalt in seiner Laufbahn noch nie erlebt habe.
Benecken hingegen hält an seiner Kritik an den Ermittlungen fest. Er sieht Hinweise darauf, dass die Polizei einseitig ermittelt und andere Verdachtsmomente ignoriert hat. Insbesondere der Mitangeklagte Nick R. rückt in seinen Fokus – er habe nach der Tatnacht auffällige Google-Anfragen gestellt und sei mit Insiderwissen aufgefallen. Dennoch beteuert Benecken später, dass er den Rassismusvorwurf in seiner Erklärung lieber gestrichen hätte. „Ich habe es übersehen. Ich möchte das auch gar nicht rechtfertigen.“
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