T. Krug entscheidet sich, für sein Vergehen ins Gefängnis zu gehen. Sein Verbrechen? Er kommentierte auf X unter einem Zeitungsbeitrag, der berichtete, dass in Zukunft vierzig Prozent der öffentlichen Stellen in Berlin mit Migranten besetzt werden sollen: „So geht Unterwanderung. Danach kommt die Übernahme. Deutschland erwache!!!!“.
Ein halbes Jahr später – Ende 2025 – erhält er eine Strafanzeige.
Krug bezieht sich in seiner Verteidigung auf seine langjährige Berufserfahrung als Integrationshelfer und – auf Kurt Tucholsky. Der linke Intellektuelle schrieb 1930 das Gedicht „Deutschland, erwache!“ und warnte damit vor dem Nationalsozialismus.
Die Richterin lässt das nicht gelten. Das habe er sich im Nachhinein als Verteidigung zurechtgelegt, eigentlich wollte er das verbotene Sturmlied der SA zitieren, ist sie sich sicher. Deutsche Richter können in die Köpfe von Sprachverbrechern hineinschauen. Nach der Verhandlung wird er zu 3.150 Euro verurteilt, er legt Widerspruch ein, dem wird nicht stattgegeben. Es bleibt beim Urteil von siebzig Tagessätzen zu je 45 Euro.
DRAMA IN REGENSBURG: Geiseldrama beendet! SEK nimmt Verdächtigen fest - Ein Toter | STREAM










