Weil er einen Richter in einer E-Mail als „offenbar geistig gestört“ bezeichnet hatte, sollte Paul S. (Name geändert) 5000 Euro Strafe zahlen. Grund für seine wütende Nachricht: Der Richter hatte einem Syrer, der eine 15-Jährige vergewaltigt hatte, nur eine Bewährungsstrafe auferlegt. Unglaublich: Der Vergewaltiger selbst musste lediglich 3000 Euro Schmerzensgeld an sein Opfer zahlen.
Auch, wenn der Strafverteidiger von Paul S. Einspruch gegen die 5000 Euro-Strafe wegen Beleidigung einlegte und er am Ende nur ein Drittel der angesetzten Strafe zahlen musste: Diesen Strafbefehl dürften die meisten Bürger als hochgradig absurd empfinden.
In dem Dokument aus dem Jahr 2023, das NIUS vorliegt, führt das Amtsgericht Wiesbaden aus, dass dem Antrag der Staatsanwaltschaft deshalb stattgegeben werde, weil die an den Richter adressierte E-Mail diesen in „ehrverletzender Weise“ als „offenbar geistig gestört“ bezeichnet hatte.
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