Mauern um die Macht

vor 9 Monaten

Mauern um die Macht
Bildquelle: Apollo News

Es war eine Kampfrede: Frank-Walter Steinmeier nutzte den neunten November und seine Rolle als Bundespräsident, um faustdick gegen die AfD auszuteilen. Parteiverbotsverfahren, Wahlausschlüsse wie zuletzt in Ludwigshafen, auch Hausdurchsuchungen wegen „Hass im Netz“: Steinmeier ruft die Politik auf, auf gefährlichen Irrwegen noch einmal richtig Gas zu geben. Und das in erschreckender Art und Weise.

„Tun wir, was getan werden muss!“, rief Steinmeier am Ende einer Ansprache, die vor Spaltung, Hass und Demokratieverachtung nur so getrieft hat. Diese Rede war eine politische, präsidiale und intellektuelle Bankrotterklärung eines Mannes, von dem man dachte, dass er sich selbst gar nicht mehr unterbieten kann. Nun: Er hat es geschafft. Damit hat er sein Amt beschädigt und mit ihm die Demokratie als Ganzes.

Bellevue ist ein Schloss der Demokratie gewesen – Steinmeier macht daraus eine Festung im Lagerkampf. Und steigt trotz seines Amtes knietief in den Sumpf des Kampfes gegen „Rechts“ ein. Es war so, als wären die Debatten der Zeit völlig an ihm vorbeigegangen. Während die Erkenntnis, dass die „Brandmauer“ und die Ausgrenzung der AfD nicht nur gescheitert sind, sondern die Demokratie insgesamt beschädigen, sich mittlerweile auch im medialen Mainstream durchgesetzt hat, stemmt sich Steinmeier mit aller Macht gegen diese Erkenntnis. Der Bundespräsident eskaliert in dieser Debatte radikal – und attackiert nicht die AfD, sondern die Demokratie an sich.

Auf alle Bruchpunkte der real existierenden deutschen Demokratie jedenfalls haut Steinmeier brutal drauf, als wolle er, dass sie wirklich zerbricht. Er, der oberste Vertreter der Republik, legt die Axt an genau diese Republik. Dieses harte Urteil begründet sich aus seiner Rede – und auch aus dem, was er an anderer Stelle nicht gesagt hat.

Als Bundespräsident erteilt er seinen Segen für Hausdurchsuchungen, die als politische Waffe die Grenzen eines rechtsstaatlichen Verständnisses immer wieder überschreiten. Steinmeier sagt: „Volksverhetzung, die Verbreitung von Inhalten, die zum Hass gegen Minderheiten aufstacheln, die Verbreitung von NS-Parolen oder die öffentliche Verharmlosung der Shoah (…): Wer immer solche Angriffe verübt, macht sich strafbar, und wo immer sie begangen werden, darf der Rechtsstaat nicht zurückweichen. Und dafür braucht es die nötigen Ressourcen und die nötige Wachsamkeit.“

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