Die hessische CDU arbeitet an einem neuen Gesetz. Es geht nicht um Rückführungen von Illegalen, nicht um eine Reform des maroden Bildungssystems oder andere dringend nötige Realpolitik. Die CDU behandelt ihr Lieblingsthema: den vermeintlichen Kampf gegen Judenhass, der Juden noch mehr in Gefahr bringt.
Im Gesetzentwurf vom 23. April 2026 (BR-DrS 227/26) fordern die Christdemokraten „die Strafbewehrung der Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel und des Aufrufs zur Beseitigung des Staates Israel“. Ins Konkrete übersetzt bedeutet das: Wer Israels Existenzrecht leugnet, wird bestraft.
Der § 130 Volksverhetzung soll daher um diesen Abschnitt ergänzt werden, berichtet der Verfassungsblog:
„(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer in einer Weise, die geeignet ist, die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern, öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht des Staates Israel leugnet oder zur Beseitigung des Staates Israel aufruft.“
Der Verfassungsblog schreibt dazu weiter: „Es ist nach alledem weitgehend unstrittig (...), dass sich die vorgeschlagene Erweiterung der Volksverhetzung an der Meinungsfreiheit messen lassen muss.“ Jedoch: Würde man es mit der Meinungsfreiheit ernst meinen, müsste man den Volksverhetzungsparagrafen gänzlich abschaffen.
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