Eine Lehrerin ist 15 Jahre, ein Schulleiter 5 Jahre krankgemeldet – bei vollem Gehalt

vor 10 Monaten

Eine Lehrerin ist 15 Jahre, ein Schulleiter 5 Jahre krankgemeldet – bei vollem Gehalt
Bildquelle: Tichys Einblick

Vor rund einem Monat hatten wir hier auf TE von dem Fall einer NRW-Studienrätin am Berufskolleg Wesel berichtet, die bei Fortzahlung ihrer vollen Bezüge seit 15 Jahren krankgemeldet ist, ohne dass die zuständige Bezirksregierung Düsseldorf gehandelt hätte. Erst im November 2024 ordnete die Behörde eine amtsärztliche Untersuchung an. Die Lehrerin verweigerte sich bis zuletzt einer solchen Untersuchung und ging mit einer Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf dagegen vor. Letzteres verwarf die Klage im Januar 2025, wogegen die Lehrerin wiederum vor dem Oberverwaltungsgericht klagte.

Das Oberverwaltungsgericht bestätigte indes das Urteil des Verwaltungsgerichts im August 2025 als „unanfechtbar“ und rügte die Bezirksregierung, die „zu spät“ tätig geworden sei. Die OVG-Richter sprachen von „jahrelanger Untätigkeit“ des Dienstherrn. Mittlerweile laufen zwei Disziplinarverfahren: eines gegen die Lehrerin selbst, eines gegen den zuständigen Mitarbeiter in der Bezirksregierung.

Und nun ein ähnlicher Fall in NRW – und wieder in Wesel: Der Direktor des Emmericher Gymnasiums fehlt seit fünf Jahren krankheitsbedingt. Auf dem Papier wird der Pädagoge seit eineinhalb Jahren auch als Schulleiter am Weseler Andreas-Vesalius-Gymnasium geführt. Der Kreis Wesel gehört übrigens auch in die Zuständigkeit der Bezirksregierung Düsseldorf.

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