Ist das Kriegsvölkerrecht ein Papiertiger?

vor 3 Monaten

Ist das Kriegsvölkerrecht ein Papiertiger?
Bildquelle: Tichys Einblick

Bei einer Bedrohung der legitimen Interessen eines Landes (Terrain, Sicherheit) gilt das ius ad bellum, es ist danach gerechtfertigt, sich dagegen auch militärisch zur Wehr zu setzen. Das gilt selbst nach dem Briand-Kellogg-Pakt 1929, geächtet ist der „Angriffskrieg“, nicht die Verteidigung. Das lässt allerdings derart viele Fragen offen, dass man das Kriegsvölkerrecht durchaus für einen Papiertiger halten kann. Versucht nicht seither jede Seite ihre kriegerischen Aktionen als legitime Verteidigung darzustellen?

Russland führt seit 2022 einen „Angriffskrieg“ gegen die Ukraine, so lautet die Sprachregelung. Doch was ist mit der Verletzung legitimer russischer Interessen durch die Ausdehnung der westlichen Einflusssphäre auf die Ukraine, etwa durch einen EU-Beitritt? Was mit dem Umgang in der Ukraine mit den russisch orientierten Menschen im Süden und im Osten? So klar ist die Sache nicht, wie der Terminus „Angriffskrieg“ nahelegt. Und insbesondere die Moralisierung des Konflikts macht ihn tendenziell unendlich: wenn Russland für das absolut Böse steht, kann man mit Putin nicht verhandeln, das ginge nur, wenn man beiden Seiten die Legitimität zugesteht, die eigenen Interessen zu vertreten. So ginge Diplomatie, der man indes mit der Dichotomie Gut gegen Böse die Hände gebunden hat.

Moral und „höhere Werte“ setzten in der Geschichte der Kriege stets die Regeln außer Kraft, die ihn als Kampf Gleichberechtigter um eine Entscheidung definieren. Wenn der Gegner der „absolute Feind“ ist, geht es um seine Vernichtung. Solcherlei Kriege werden gern als „Kriege, um alle Kriege zu beenden“ legitimiert. Klar. Doch welche Seite darf jeweils vernichtet werden?

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