Koalitions-Versprechen gebrochen! Steuerentlastungen für Unternehmen gelten nun doch nicht rückwirkend

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Koalitions-Versprechen gebrochen! Steuerentlastungen für Unternehmen gelten nun doch nicht rückwirkend
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Die Bundesregierung hatte angekündigt, mit Steuerentlastungen dafür sorgen, dass die Wirtschaft wieder mehr investiert und aus der Krise kommt. Dafür beschloss das Kabinett in Berlin am Mittwoch ein milliardenschweres Paket mit erweiterten Abschreibungsmöglichkeiten für Maschinen und Elektrofahrzeuge, das Firmen zu Investitionen animieren soll. Doch: Unternehmen, die bereits im ersten Halbjahr 2025 investiert haben, gehen nun leer aus.

Im Koalitionsvertrag ist es in Zeile 1430 glasklar formuliert: „Wir werden einen Investitions-Booster in Form einer degressiven Abschreibung auf Ausrüstungsinvestitionen von 30 Prozent in den Jahren 2025, 2026 und 2027 einführen.“

Auch Kanzler Friedrich Merz (CDU) selbst hatte dieser Tage in den ARD-Tagesthemen erneut darauf hingewiesen, dass die Sonderabschreibungen rückwirkend ab 1. Januar 2025 gelten sollten. „Wir sind auf einem guten Weg, dafür zu sorgen, dass die Steuererleichterungen für die Unternehmen in Kraft treten können (…) wir wollen ja auch die Abschreibungsmöglichkeiten rückwirkend für das ganze Jahr 2025 ermöglichen“. Dies habe er auch mit dem Vizekanzler „ausführlich besprochen“. Offenbar nicht ausführlich genug, denn nun sollen diese Abschreibungen erst ab Juli gelten und aus 2025 wird gewissermaßen ein halbiertes Versprechen. Immerhin beim Erfinden toller Wortschöpfungen knüpft die neue Koalition an die Ampel-Tradition („Doppel-Wumms“, „Bazooka“) an und verspricht einen „Booster“ (engl. Verstärker).

„Wir kurbeln mit unserem Wachstumsbooster jetzt die Wirtschaft an. Damit sichern wir Arbeitsplätze und bringen Deutschland wieder auf Wachstumskurs“, erklärte Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) nach der Kabinettsitzung. Nach vier Wochen im Amt legt der Vizekanzler damit sein erstes größeres Gesetz vor.

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