Das Bundesverwaltungsgericht hat am 29. Januar 2026 gegen den Wirtschaftsstandort Deutschland, wie von der Deutschen Umwelthilfe sehnlich gewünscht, geurteilt. Das Gericht vertritt die Auffassung, dass das sogenannte Klimaschutzprogramm der Bundesregierung von 2023 nicht ausreiche und die Regierung zusätzliche Maßnahmen zum „Klimaschutz“ ergreifen müsse.
Anscheinend genügen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und dem Leipziger Gericht die Rezession, die Deindustrialisierung, die Insolvenzwelle, die Flucht der Chemischen Industrie ins Ausland, der Niedergang der Stahlproduktion, die Verlagerung der Industrieproduktion ins Ausland, über 3 Millionen Arbeitslose – Tendenz steigend noch nicht. Obwohl die Reduktion des CO2-Ausstoßes in Deutschland kaum Einfluss auf die weltweiten Emissionen hat und deutsche Firmen dann eben im Ausland emittieren, reicht das weder dem Leipziger Gericht – und erst recht nicht der Deutschen Umwelthilfe.
Im Gegensatz zur Wirtschaft der Bundesrepublik laufen die Geschäfte der Deutschen Umwelthilfe allerdings prächtig, man möchte fast bitter spotten, umso prächtiger, je schlechter es Deutschland wirtschaftlich geht.
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