Die „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ hat ihr Crowdfunding-Gutachten zur Verfassungswidrigkeit der AfD am Donnerstagmorgen in Berlin präsentiert und veröffentlicht. Darin kommen die Autoren zu dem Ergebnis, die AfD weise zwar keine „Wesensverwandtschaft“ mit dem Nationalsozialismus auf, sei aber dennoch verfassungswidrig nach dem Grundgesetz und „strukturell antisemitisch“ geprägt – allerdings auf andere Weise als die NSDAP.
Die Analyse stützt sich maßgeblich auf die Auswertung von „drei Millionen Datenpunkten“ mithilfe künstlicher Intelligenz. Dabei geht es maßgeblich um Social-Media-Posts von Parteivertretern. Die angeblich ergebnisoffene Prüfung bezieht sich auf den Zeitraum bis Februar 2026, doch auch danach seien „noch punktuell“ Daten eingeflossen. Finanziert wurde das Projekt durch Spenden von etwa 20.000 Personen über eine Online-Plattform.
Die wichtigste Schlussfolgerung des über 3.000 Seiten langen Dokuments ist, dass die AfD die freiheitliche demokratische Grundordnung beeinträchtigen möchte, „indem sie das Demokratieprinzip und die Menschenwürdegarantie systematisch“ missachte. Die Beeinträchtigung ergebe sich „kumulativ“ aus Forderungen des Bundesverbands und einzelner Landesverbände, nicht aus einem einzelnen Parteiprogramm. Teils werden diese Forderungen aus „codierten“ Äußerungen von Funktionären abgeleitet.
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