„Kann mir nicht vorstellen, dass die Verfassungsrichter dem folgen“: Palmer übt scharfe Kritik am Verfassungsschutz

vor mehr als 1 Jahr

„Kann mir nicht vorstellen, dass die Verfassungsrichter dem folgen“: Palmer übt scharfe Kritik am Verfassungsschutz
Bildquelle: Apollo News

Boris Palmer hat sich nach der Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ zu der Einschätzung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) geäußert und dieses für die Entscheidung kritisiert. Am Freitagvormittag hatte das BfV ein entsprechendes Gutachten zur AfD veröffentlicht und der Partei dort eine „gesichert rechtsextremistische“ Gesinnung attestiert. Die Behörde begründet die Bewertung mit einer „die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei“. Grundlage seien „intensive und umfassende gutachterliche Prüfungen“. Das vollständige Dokument ist 1.100 Seiten lang, bleibt aber der Öffentlichkeit nicht einsehbar.

Der ehemalige Grünen-Politiker Boris Palmer, Oberbürgermeister der Stadt Tübingen, kommentierte einen Artikel des Spiegels über die Gründe für die Einschätzung auf seinem Facebook-Profil mit den Worten: „Ist das wirklich alles?“ Weiter schrieb der 52-Jährige: „Der Verfassungsschutz stuft die AfD als gesichert rechtsextremistisch ein. Ich hatte nun erwartet, dass V-Männer aus dem Inneren der AfD berichten, dass dort geplant wird, freie Wahlen abzuschaffen, Justiz und Polizei zu unterwandern, einen Putsch vorzubereiten oder zumindest Verfassungsänderungen zur Ermächtigung durchzuführen. Scheint nicht der Fall.“ Dazu schreibt Palmer: „Wenn der SPIEGEL nicht einfach schlecht informiert ist, hat der Verfassungsschutz vor allem zusammengetragen, was öffentlich bekannt ist. Zumindest ist alles, was ich da lese, nicht neu.“

Palmer kritisiert weiter die Begründungen des Verfassungsschutzes. Die Welt hatte am Freitag drei Beispiele aus dem 1.100 Seiten langen Gutachten vorgelegt, mit dem die gesamte AfD vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft wird. Als Hauptargument für die Einstufung der AfD wird in der Pressemitteilung des Bundesverfassungsschutzes das „ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis“ genannt, das „nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar“ sei. Der Verfassungsschutz leitet daraus ab, dass die Partei bestimmte Bevölkerungsgruppen systematisch ausgrenze und ihnen die Gleichwertigkeit abspreche (Apollo News berichtete). Auch die anderen beiden Begründungen basieren auf Aussagen in Bezug auf Migration.

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