Jura-Professor Schwab über Weisungsbindung deutscher Staatsanwaltschaften: „Sie ist ein Konstruktionsfehler unseres Systems“

vor etwa 1 Jahr

Jura-Professor Schwab über Weisungsbindung deutscher Staatsanwaltschaften: „Sie ist ein Konstruktionsfehler unseres Systems“
Bildquelle: NiUS

In der CBS-Sendung 60 Minutes erfuhr die Welt: In Deutschland drohen Hausdurchsuchungen wegen falscher Äußerungen im Internet. Drei Staatsanwälte aus Göttingen stehen seither für eine außer Kontrolle geratene Staatsanwaltschaft, Vertreter eines autoritären Staats, der aufmüpfige Bürger im Namen der Regierung bekämpft ...

NIUS sprach mit Rechtsprofessor Prof. Dr. Martin Schwab über ein Element des deutschen Staatswesens, das immer wieder für Diskussionen sorgt: Staatsanwälte sind hierzulande nicht unabhängig, sondern weisungsgebunden. Diese Besonderheit – die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft – prägt die heutige Bundesrepublik, in der die Meinungsfreiheit bedroht ist wie noch nie zuvor.

NIUS: Ist die deutsche Weisungsgebundenheit ein deutscher Sonderweg?

Prof. Dr. Martin Schwab: Aus anderen Ländern hört man immer wieder, dass Staatsanwälte dort unabhängiger sein sollen als bei uns.

NIUS: Okay, können Sie erst einmal erklären, was das überhaupt bedeutet?

Prof. Dr. Martin Schwab: Die Weisungsbindung der Staatsanwaltschaft in Deutschland ist in § 146 und § 147 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) geregelt. In § 146 GVG steht, dass ein Staatsanwalt den Weisungen seines Vorgesetzten Folge zu leisten hat. In § 147 GVG steht, wer diese Weisungen überhaupt erteilen darf. Dabei unterscheiden wir zwischen internen und externen Weisungen. Externe Weisungen kommen von Ministern, interne von den übergeordneten Staatsanwaltsstellen. Der Generalbundesanwalt erteilt Weisungen an die ihm unterstellten Staatsanwälte, der Generalstaatsanwalt eines Bundeslandes weist den Leitenden Oberstaatsanwalt beim Landgericht an, dieser wiederum den Oberstaatsanwalt, und so weiter – das geht die Hierarchie nach unten. Es handelt sich also um ein internes Weisungsrecht, das von den Leitungen der jeweiligen Staatsanwaltschaft ausgeübt wird.

Prof. Dr. Martin Schwab

NIUS: In den USA führt Staatsanwalt Ken Paxton in Texas einen Prozess gegen Pfizer – er hat das als Staatsanwalt selbst angestoßen. Wäre das in Deutschland im Rahmen unseres Systems denkbar? Also, dass eine Staatsanwaltschaft gegen BioNTech klagt?

Schwab: Das ist theoretisch nicht unmöglich, aber in der Praxis äußerst unwahrscheinlich. In der Corona-Zeit haben wir eine massive Schieflage beim Ermittlungseifer der Staatsanwaltschaften beobachtet. Ein Whistleblower aus Baden-Württemberg veröffentlichte etwa eine Anweisung des Generalstaatsanwalts beim OLG Stuttgart vom 10.2.2021. Darin hieß es sinngemäß: Kommt bloß nicht auf die Idee, jemanden zu obduzieren, der direkt nach der Impfung stirbt – das reiche als Anfangsverdacht für eine Straftat nicht aus. Das ist nicht als interne Weisung formuliert, doch kündigt der Generalstaatsanwalt an, sein Schreiben dem Landesjustizminister von Baden-Württemberg und dem Generalstaatsanwalt beim OLG Karlsruhe zur Kenntnis zu bringen. Mit großer Wahrscheinlichkeit ist auf dieser Grundlage eine entsprechende Weisung an die nachgeordneten Dienststellen ergangen. Die Praxis der Staatsanwälte in Baden-Württemberg lautete schlicht: Wir wollen gar nicht wissen, ob jemand an der Impfung gestorben ist. Wir wollen es schlicht nicht herausfinden.

Wenn ich dann sehe, was heute alles als „Volksverhetzung“ verfolgt wird – und was nicht –, dann erkennt man ein klares Muster: Corona-Maßnahmenkritiker werden beim kleinsten Nazi-Vergleich strafrechtlich verfolgt, während die Propagandatreiber unbehelligt bleiben.

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