Die Europäische Union unternimmt einen neuen Vorstoß zur Vorratsdatenspeicherung. Noch bis zum 18. Juni läuft die Konsultationsphase, in der auch EU-Bürger ihre Meinung zu dem Thema abgeben können. Denn aktuell gibt es noch keine einheitliche Regelung innerhalb der EU – das soll sich aus Sicht der EU-Kommission möglichst bald ändern. Die Union argumentiert mit den Möglichkeiten für die Verbrechensbekämpfung. Ein finaler Gesetzesentwurf könnte bereits 2026 kommen.
„Da es keinen EU-weiten Rechtsrahmen gibt, der Anbieter verpflichtet, Metadaten für einen angemessenen und begrenzten Zeitraum für Strafverfahren aufzubewahren, sind die Daten möglicherweise nicht mehr vorhanden, wenn die Behörden sie anfordern“, heißt es auf der Webseite zur EU-Befragung. In Deutschland gibt es zurzeit keine langfristige Datenspeicherung.
Während der Europäische Gerichtshof (EuGH) noch im September 2022 urteilte, dass eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung nicht mit EU-Recht vereinbar sei, hieß es in einem Urteil im Mai, dass eine solche Kontrolle unter Umständen doch möglich sei. Mindestens die IP-Adressen können so gespeichert werden. Bereits Ende April 2024 hatte der EuGH entschieden, dass IP-Adressen nun zur Bekämpfung jeglicher Kriminalität gespeichert werden dürfen.
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