In Italien sind binnen weniger Tage zwei Fernsehfälle öffentlich geworden, die zusammen weit mehr erzählen als jede Integrationsstudie und jede politische Sonntagsrede. In der Talkshow Dritto e Rovescio erklärte ein Zuwanderer aus dem Maghreb vor laufender Kamera, es sei erlaubt, die eigene Frau zu schlagen, wenn sie etwas falsch mache.
In Fuori dal Coro dokumentierte eine Recherche aus Brescia mit versteckter Kamera die Aussagen eines Imams, wonach ein Mädchen nach der ersten Menstruation als Frau gelte, also im Extremfall schon mit neun Jahren heiraten könne, und die Frau das Eigentum ihres Mannes sei. Zwei Sendungen, zwei Schauplätze, dieselbe Ordnung. Der Mann beansprucht Gewalt und Verfügung. Die Frau verliert Rang, Freiheit und Schutz. Das Mädchen rückt in den Zugriff eines Systems, das mit europäischem Recht nicht bloß kollidiert, sondern es verneint.
Diese beiden Fälle zeigen nicht den Rand des Problems, sondern seinen korrekten Mittelpunkt. Seit Jahren wird der Öffentlichkeit erzählt, Integration sei vor allem eine Frage von Teilhabe, Arbeit, Sprache, Bildung und Verwaltung. Vor allem diejenigen, die den ganzen Masseninvasion bezahlen, sollen sich um die Integration archaischer Weltanschauungen kümmern. Kritisieren aber in keinem Fall. Das ist Rassismus. Dieser ganze elende Wortschwall bricht in sich zusammen, sobald vor laufender Kamera ganz frank und frei gesagt wird, worum es tatsächlich geht. Es geht um Herrschaft über Frauen. Es geht nicht mehr um die Frage, ob der europäische Staat in seinem Innersten noch gilt oder ob neben ihm längst andere Normen mitlaufen, geduldet, beschwichtigt und aus Angst vor dem Konflikt mit Samthandschuhen behandelt. Es geht jetzt darum, wie weit sich das in den westeuropäischen Staaten schon festgefressen hat.
Der erste Fall war schon für sich genommen vernichtend. In Dritto e Rovescio saß ein Mann aus dem nordafrikanischen Raum im Studio und erklärte, die Ehefrau dürfe geschlagen werden. Moderator Paolo Del Debbio reagierte sofort und zog die Sache in Richtung Polizei und Strafrecht. Genau so musste die Antwort aussehen. Denn wer öffentlich erklärt, Gewalt gegen die Ehefrau könne berechtigt sein, formuliert einen offenen Angriff auf die Frau. Er spricht dem Staat sein Gewaltmonopol nicht direkt ab, aber er reklamiert für den Mann einen Herrschaftsraum, in dem das Recht der Frau hinter der des Mannes zurücktritt. Das ist der Kern.
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