„Dumm wie Brot“, „Volksausbeuter“, „geisteskrank“: Die irren Verfahren wegen Politikerbeleidigungen

vor etwa 1 Monat

„Dumm wie Brot“, „Volksausbeuter“, „geisteskrank“: Die irren Verfahren wegen Politikerbeleidigungen
Bildquelle: NiUS

Während ein Facebook-Kommentar, in dem Bundeskanzler Friedrich Merz als „Lackaffe“ bezeichnet wurde, in Heilbronn für einen aufsehenerregenden Strafbefehl sorgte, hat NIUS bundesweit nachgehakt: Welche Beleidigungen führen eigentlich noch zu Strafverfahren nach dem modernen Majestätsbeleidigungs-Paragrafen § 188 StGB? Das Ergebnis zeichnet ein absurdes Abbild der deutschen Justiz.

§ 188 StGB soll Personen des politischen Lebens in besonderer Weise vor Beleidigungen und übler Nachrede schützen und sieht dafür deutlich höhere Strafen vor als bei normalen Beleidigungen. Der Paragraf wurde 2021 mitten in der Corona-Pandemie als „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ deutlich verschärft. Politiker genießen seitdem einen besonderen Schutz, der über den normalen Beleidigungsparagrafen hinausgeht.

Offiziell sollte das Gesetz „Demokratie und Meinungsfreiheit“ sichern, indem es Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet effektiver verfolgt. Viele Kritiker sehen darin jedoch vor allem eines: eine Einschränkung der Meinungsfreiheit und die Wiedereinführung einer Art staatlich geschützter Politiker-Immunität gegen unliebsame Kritik.

Die Zahlen sprechen seitdem eine deutliche Sprache. Laut Statistischem Bundesamt sind die Verfahren seit Inkrafttreten des Paragrafen am 1. Juli 2021 regelrecht explodiert: von gerade einmal sechs Aburteilungen im zweiten Halbjahr 2021 auf 405 im gesamten Jahr 2024. Der Trend zeigt weiter nach oben.

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