Eine politische Partei wollte einen Jugendkongress abhalten. Ein verfassungsmäßiges Recht, verankert in Artikel 8 unseres Grundgesetzes. Jene jungen Deutschen, die es versuchten, trafen auf etwas, das man nur als organisierte Blockade beschreiben kann. Fünfzigtausend Menschen. Sechzehn Blockaden. Sechstausend Polizisten. Und darunter eine Struktur, die in ihrer Logik verstanden werden muss.
Beginnen wir mit einer sachlichen Feststellung. Die Blockaden in Gießen waren nicht das Werk eines spontanen Aufbegehrens. Sie waren das Werk organisierter Strukturen mit etablierter institutioneller Anbindung.
Diese sind keine privaten Vereinigungen im klassischen Sinne. Das sind Institutionen, die teilweise öffentlich finanziert werden, die in den Bereich der mittelbaren Staatsverwaltung fallen. Sie werden, in gewisser Weise, von der Allgemeinheit bezahlt.
Und dann das Bündnis „Widersetzen“. Ein Netzwerk von linksradikalen Gruppen, Aktivistenkollektiven, NGOs. Viele dieser Gruppen leben von Subventionen, von Mitteln, die von Steuerzahlern kommen, also auch von AfD-Wählern, auch von denen, deren Versammlungsfreiheit gerade blockiert wird. Die verfassungsrechtliche Qualität dieser Förderung ist zentral: Wenn der Staat durch Subventionierung private Gruppen zur Verwirklichung seiner eigenen Ziele nutzt, verlässt er den Bereich der Ermöglichung und betritt den Bereich der Steuerung.
Das Ergebnis dieser Steuerung war eine koordinierte Kampagne der Gewalt.
Bereits um 5:08 Uhr morgens hatten sich Fotografen der von der US-Administration als Terrororganisation eingestuften Antifa an den Hallenzugängen positioniert. Unter den Augen der Polizei fotografierten sie Delegierte und Journalisten ab. Die Aufnahmen landen auf linksextremen Portalen, wo zu Gewalt gegen die Abgebildeten aufgerufen wird.
Die dokumentierten Vorfälle an diesem Tag lesen sich wie ein Strafregister:
DRAMA IN REGENSBURG: Geiseldrama beendet! SEK nimmt Verdächtigen fest - Ein Toter | STREAM










