Es war ein Vorhaben, das heftige Kritik ausgelöst hatte: Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) wollte Kommunen ein Vorkaufsrecht einräumen, wenn Immobilienkäufe durch angebliche „Extremisten“ oder „Kriminelle“ bekannt werden. Dafür sollten sogar Informationen von Ermittlungsbehörden und dem Verfassungsschutz herangezogen werden können. NIUS hatte die Pläne Anfang April exklusiv öffentlich gemacht. Nun ist das Vorhaben gescheitert.
Das Bundeskabinett brachte zwar am Mittwoch ein neues Baugesetzbuch auf den Weg, das Planungsverfahren beschleunigen und den Wohnungsbau in angespannten Regionen fördern soll. Der besonders umstrittene Passus zum politischen Vorkaufsrecht findet sich jedoch nicht mehr im Entwurf. Hubertz erklärte, innerhalb der Bundesregierung habe es „vielfältige Einwände“ gegen die Regelung gegeben.
Ein weitreichendes kommunales Vorkaufsrecht hätte die „falschen“ Bürger faktisch vom Immobilienerwerb ausschließen können.
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