Der Leiter des Autorenkollektivs der NGO-Kampfschrift gegen die Demokratie und die Freiheit in Deutschland, Bijan Moini, hat nun im Spiegel-Interview sich und seine NGO als besseren Verfassungsschutz empfohlen, sozusagen als Schild und Schwert der Oligarchie der dysfunktionalen Eliten Deutschlands.
So kann man das Interview, das der bis dahin weitgehend unbekannte Herr Moini dem Spiegel gegeben hat, auch verstehen: Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist zu langsam, zu doof und vor allem zu skrupulös im Verständnis des Grundgesetzes. Da braucht man was Junges, was Dynamisches, was Robusteres. Man könnte bitter spotten, dass wenn Moini über das Grundgesetz spricht, man den Eindruck gewinnt, als würde das Grundgesetz von Andrej Wyschinski, dem Chefankläger in den Moskauer-Prozessen, oder von der DDR-Justizministerin Hilde Benjamin interpretiert.
Arroganz, Allmachtsanspruch und Unverständnis des Geistes des Grundgesetzes Moinis decouvrieren sich in seinem wahrlich nicht bescheidenen Anspruch, für das Verbot der AfD die „Maßstäbe weiter (zu) entwickeln“, was ja jemand tun musste, denn die AfD hat verboten zu werden – und wenn das rechtlich nicht geht, muss das Recht eben so lange verändert werden, bis es geht. Klingt ein wenig nach des finsteren Noskes Ausspruch: Einer muss den Bluthund spielen.
Moini prahlt mit einer Kompetenz, die seine NGO natürlich klafterhoch über das Bundesverfassungsgericht hebt, denn er habe gestaunt darüber, dass die Richter am Bundesverfassungsgericht wohl zu dumm dazu waren, zu beurteilen, in „welchem Verhältnis die Ideologie einer Partei zu deren konkreten Plänen steht“. An dieser Stelle hätten in der Tat Wyschinski und Hilde Benjamin laut applaudiert. Moini und Genossen verstehen in ihrer Sturm-und-Drang-Pose mit gezogenem Seitenscheitel nicht, dass es grundsätzlich bei einem Parteienverbot nicht darum geht, in welchem Verhältnis Ideologie und Forderungen stehen. Es reicht eben nicht aus, die Äußerungen von Parteimitgliedern der AfD zu sammeln, wie Moini und Genossen es von KI machen ließen, und ihnen anschließend zu unterstellen, was eigentlich damit gemeint ist oder sie in halluzinierte Kontexte zu stellen. Vielmehr muss zwingend und klar gezeigt werden, wie Denken, Programmatik und auch Forderungen einer Partei zu konkreten Handlungen werden.
Das gelingt Moini nicht – trotz vieler, vieler Seiten. Zehn Seiten hätten genügt, wenn er etwas Stichhaltiges hätte. Deshalb nimmt Moini Zuflucht zu einem perfiden Trick, wie man ihn aus totalitären Staaten kennt. Er verwandelt Forderungen, Statements, Polemiken, Wahlübertreibungen in Taten, macht genau das, was das Bundesverfassungsgericht bewusst aus Gründen des Grundgesetzes und der Freiheit nicht unternimmt, aus Forderungen konkrete Taten zu machen.
Moini versteht nicht, dass er mit seinem neunmalklugen Spielchen die Freiheit des Diskurses abschafft, denn es ist dort kein freier Diskurs mehr möglich, wo die Meinungsfreiheit nicht mehr gilt und der Gedanke als vollzogene Tat gewertet wird. Wenn jemand im Zorn äußert: „ich könnte ihn umbringen, den Schuft“, würde nach Moinis Logik daraus, ich werde ihn umbringen – mehr noch: und weil ich ihn umbringen werde, habe ich ihn bereits umgebracht.
Doch das Grundgesetz unserer Demokratie und unserer Freiheit, der deutschen Republik scheint Moini nicht verstanden zu haben, wie es im Diktum von Ernst-Wolfgang Böckenförde zum Ausdruck kommt:
„Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann. Das ist das große Wagnis, das er, um der Freiheit willen, eingegangen ist. Als freiheitlicher Staat kann er einerseits nur bestehen, wenn sich die Freiheit, die er seinen Bürgern gewährt, von innen her, aus der moralischen Substanz des einzelnen und der Homogenität der Gesellschaft, reguliert. Anderseits kann er diese inneren Regulierungskräfte nicht von sich aus, das heißt mit den Mitteln des Rechtszwanges und autoritativen Gebots zu garantieren suchen, ohne seine Freiheitlichkeit aufzugeben und – auf säkularisierter Ebene – in jenen Totalitätsanspruch zurückzufallen, aus dem er in den konfessionellen Bürgerkriegen herausgeführt hat.“
Was Moini mit seinem Pseudo-Gutachten, seiner KI-Materialsammlung unternimmt, ist nichts anderes, als „mit den Mitteln des Rechtszwanges und autoritativen Gebots“ innere Regulierungskräfte beispielsweise ein Parteienverbot zu erzwingen. Dadurch würde aber eine Ideologie, der „Totalitätsanspruch“ einer herrschenden Kaste, Deutschland in „konfessionelle Bürgerkriege“ stürzen.
Der „Totalitätsanspruch“ der Rotgrünen, wie ihn Moini durchsetzen will, würde den demokratischen Diskurs unmöglich machen und an seine Stelle würden säkulare Glaubens- oder Bürgerkriege treten. Mit einem Verbot schafft man Tatsachen der Wirklichkeit nicht aus der Welt; nur weil über Themen nicht mehr gesprochen werden darf, hat man nicht die Themen abgearbeitet, man hat sie nur ignoriert. Moini, der ein Dilettant der Geschichte ist, glaubt tatsächlich, er ändert das Denken und vor allem die Wirklichkeitserfahrung von Millionen von deutschen Bürgern, von fast einem Drittel der Wähler, wenn er die Maßstäbe verändert, dass ein Verbot der AfD möglich wird. Die Wirklichkeit heißt Wirklichkeit, weil sie wirkt.
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