Gesäß von öffentlichem Interesse

vor 4 Monaten

Gesäß von öffentlichem Interesse
Bildquelle: Apollo News

Der Gesetzesvorschlag von Justizministerin Stefanie Hubig kam genau zum richtigen Zeitpunkt. Kaum ein Thema ist so sensibel wie das Sexualstrafrecht. Wie kann man besser gewährleisten, dass die Debatte über neue Strafvorschriften klug und besonnen geführt wird, als inmitten eines großen öffentlichen Sex-Skandals um zwei TV-Stars? Hubig hat diese Aufmerksamkeit sehr bewusst ausgenutzt, um ihren Gesetzesvorschlag in den Bundestag und unter die Leute zu bringen. In einem Instagram-Video des offiziellen Accounts des Bundesjustizministeriums stellte Hubig ihre Deepfake-Offensive mit ausdrücklichem Bezug auf die Debatte um die Vorwürfe von Collien Fernandes vor; letztes Wochenende trat sie mit Collien Fernandes in derselben Talkshow auf.

Die Opfer bekommen ein nettes, fotogenes Gesicht und Demos, die Gesetzesänderungen fordern. Die Täter bekommen auch ein Gesicht – von einem unrasierten Schauspieler, der schon immer überdrehte, peinliche Witze gemacht hat und nur noch durch seine Anwälte kommuniziert, ohne die Kernvorwürfe abzustreiten. Dieser Gesetzesentwurf wird nicht mehr mit der nötigen Distanz betrachtet, die für so folgenschwere politische Vorhaben eigentlich angemessen wäre. Man bekommt eher den Eindruck, dass hier ein Einzelfall politisch zumindest mit abgehandelt wird, der eigentlich für die Gerichte bestimmt ist. Wobei – zu einem Gericht muss er es erst einmal schaffen. Aktuell scheint der Fall in Zuständigkeitsstreitigkeiten der spanischen und deutschen Staatsanwaltschaften festzustecken.

Während es gerade zum guten Ton in der politischen Gesellschaft gehört, sich von einer Seite ausdrücklich und umfassend zu distanzieren und der anderen Solidarität zuzusprechen, muss man damit rechnen, dass in diesem Gesetzgebungsverfahren die Außenwirkung wichtiger sein wird als der angemessene Ausgleich der widerstreitenden Interessen. Jede Milderung wird in diesem Shitstorm wie eine Zusammenrottung mit Sexualstraftätern aufgefasst werden. Und wer will das schon? Merz ist seinen Ruf als Schutzpatron der ehelichen Vergewaltiger seit 1997 noch nicht los. Es wird also wahrscheinlich nicht genauer hingeguckt bei dem neuen Paragrafen 184k Strafgesetzbuch, den Hubig noch durchs Kabinett bringen muss.

Dabei wäre das sehr notwendig. Dankenswerterweise ist der Journalist Benjamin Stibi an den Vorschlag gelangt und hat ihn auf X veröffentlicht, sodass wir das nun tun können. Da das Strafmaß „nur“ eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe und nicht die öffentliche Kastration auf den Marktplätzen dieser Nation vorsieht, steht die Regierung jetzt schon auf dünnem Eis. Will man die Männer wirklich so leicht davonkommen lassen? Obwohl die Arschloch-Vermutung gilt?

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