Eine Mutter, die ihrem Kind gegen den Willen des Vaters sogenannte Pubertätsblocker verabreichen wollte, ist vor Gericht vorerst gescheitert. Dabei handelt es sich um Medikamente, die die Entwicklung von Geschlechtshormonen unterdrücken und bei Minderjährigen eingesetzt werden, die glauben, im falschen Körper geboren worden zu sein. Ihr Einsatz ist medizinethisch stark umstritten, weil die Medikamente die natürliche Entwicklung des Körpers hemmen.
In dem Fall, über den das Oberlandesgericht Dresden nun entschieden hat, wollte die Mutter des betroffenen Kindes durchsetzen, dass sie allein darüber entscheiden darf. Das Amtsgericht Leipzig gab ihr in erster Instanz recht, doch der Vater legte dagegen Beschwerde ein – und hatte Erfolg.
Darüber berichtet die Rechtsanwaltskanzlei Frowein & Partner, die den Vater in der zweiten Instanz vor dem Oberlandesgericht Dresden vertreten hat, in einer Pressemitteilung vom 10. Juli. Darin heißt es, das Gericht habe „erhebliche Bedenken gegen die medizinische Grundlage eines derart einschneidenden Eingriffs im summarischen Eilverfahren“ geäußert. Es gibt also Zweifel daran, ob die Gabe von Pubertätsblockern aus medizinischer Sicht dem Kindeswohl dient.
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