Gericht verhängt Geldstrafe für „Lügenfritz“ gegen Friedrich Merz

vor etwa 2 Monaten

Gericht verhängt Geldstrafe für „Lügenfritz“ gegen Friedrich Merz
Bildquelle: Tichys Einblick

Friedrich Merz hat wieder mal einen Bürger am Haken. Ein Facebook-Nutzer nannte ihn „Lügenfritz“, nun steht ein rechtskräftiger Strafbefehl über 30 Tagessätze im Raum. Kein Aufruf zur Gewalt, kein Angriff auf Leib oder Leben, keine Drohung gegen den Kanzler. Nach „Pinocchio“ eines von vielen weiteren Spottwörtern für den wortbrüchigen Kanzler. Ein dürftiger Kommentar im digitalen Lärm. Für Merz und den ihm zuarbeitenden Apparat reicht das wieder einmal, um den Staat in Bewegung zu setzen. Der Tagesspiegel berichtet, dass das Amtsgericht Öhringen den Strafbefehl wegen Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens erlassen hat.

Der Fall gehört in eine Serie, die inzwischen selbst für Berliner Verhältnisse völlig grotesk ist. Rund 300 Strafverfahren wegen Beleidigung des amtierenden Kanzlers standen nach Tagesspiegel-Recherchen im Raum; das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verpflichtete das Kanzleramt, Recherchen dazu zu ermöglichen. Das Kanzleramt hatte sich gegen Transparenz gewehrt. Aktenzeichen: OVG 6 S 4/26. Wer wegen „Lügenfritz“ den Strafrechtshebel zieht und zugleich möglichst wenig darüber öffentlich wissen lassen will, hat ein sehr eigenes Verständnis von politischer Robustheit.

Merz ist damit nicht Opfer eines entgleisten Internets, sondern Akteur einer Einschüchterungspraxis. Seit 2021 soll er laut Medienberichten Hunderte Anzeigen oder Strafanträge wegen Beleidigungen gestellt haben; in einzelnen Fällen kam es sogar zu Hausdurchsuchungen. Das ist zu einer politischen Gewohnheit geworden. Ein Kanzler, der Bürgerkommentare systematisch juristisch einsammelt, ist nicht stark. Er verlängert und potenziert die Liste an Ausdrücken, die ihm hinterhergerufen werden.

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