Generalmobilmachung gegen Rechts

vor 8 Monaten

Generalmobilmachung gegen Rechts
Bildquelle: Apollo News

Am Wochenende wird sich die Aufmerksamkeit der politisch-medialen Öffentlichkeit zu großen Teilen auf die hessische Universitätsstadt Gießen richten: Denn dort will die AfD am Samstag und Sonntag ihre neue Jugendorganisation „Generation Deutschland“ gründen, nachdem sich die Vorgängerorganisation „Junge Alternative“ (JA) erst im Frühjahr dieses Jahres aufgelöst hatte, weil sich die AfD von ihr per Parteitagsbeschluss getrennt hat. Für das Gründungstreffen in der Hessenhalle werden nun rund 1.200 Teilnehmer erwartet.

Doch die politische Brisanz der Veranstaltung erwächst nicht aus dieser für sich genommen überschaubaren Anzahl an Delegierten, sondern aus den Dimensionen des erwarteten Anti-AfD-Protestes. Insgesamt werden mehr als 50.000 Demonstranten aus dem gesamten Bundesgebiet in Gießen erwartet – inklusive einer mindestens dreistelligen Zahl gewaltbereiter Linksextremisten. Offiziell sind 23 Veranstaltungen verschiedenster Gruppen und Organisationen angemeldet – darunter auch Kundgebungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), der Jusos, der Grünen Jugend und der Linkspartei, die in Person von Heidi Reichinnek auch vom Rednerpult des Bundestags zur Unterstützung der Proteste in Gießen aufgerufen hat.

Organisatorischer Kopf und zentraler Akteur ist allerdings keine Partei, sondern das linke Bündnis „widersetzen“, das seit Monaten für die Proteste in Gießen mobilisiert und zu zivilem Ungehorsam aufruft, um die Anreise zum Gründungstreffen der AfD-Jugend mit Straßenblockaden zu erschweren oder gleich ganz zu verhindern. Die Polizei wird am Samstag deswegen mit 6.000 Einsatzkräften aus fast allen Bundesländern sowie Drohnen, Hubschraubern, Reiterstaffeln und Wasserwerfern vor Ort sein. Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) sprach am Mittwoch im Rahmen einer Pressekonferenz von einer „herausfordernden Großlage“.

Einsatzleiter Jürgen Fehler erwartet mit Blick auf die Größenordnung der verschiedenen Protestaktionen nicht weniger als die „größte Mobilisierung“ von Veranstaltungsgegnern für Blockademaßnahmen in der Geschichte der Bundesrepublik. „Widersetzen“ hat nach eigenen Angaben etwa mehr als 200 Busse organisiert, die in der Nacht von Freitag auf Samstag zehntausende Aktivisten nach Gießen bringen sollen. Innenminister Poseck hat vor diesem Hintergrund betont, dass die Gegendemonstrationen nicht darauf abzielen dürften, das AfD-Treffen zu verhindern und dass Blockaden von der Polizei konsequent aufgelöst würden. „Der Zweck heiligt nicht die Mittel“, so Poseck. Das Recht, seine Meinung zu äußern, dürfe nicht dazu führen, anderen dieses Recht zu entziehen. „Es ist nicht die Aufgabe der Bürgerinnen und Bürger, ein Parteienverbot durch Widerstandsleistungen durchzusetzen.“

Nichts weniger als das ist allerdings das (auch öffentlich) erklärte Ziel von „widersetzen“. Auf der eigenen Webseite erklärt das Bündnis unverblümt, man wolle „das AfD-Verbot selbst in die Hand nehmen!“. Die Gründung des neuen AfD-Jugendverbands gelte es zu „verhindern“, weil dieser aufgrund seiner politischen Ausrichtung schlicht „nicht stattfinden“ dürfe. Doch damit nicht genug: In einem „Aktionsbild“ für die Proteste in Gießen heißt es unmissverständlich: „Wir werden uns zu Tausenden vor den Zugängen und Zufahrten der Hessenhalle versammeln und nicht freiwillig Platz machen.“

Auch wenn die Organisation großen Wert darauf legt, zu betonen, dass von ihr „keine Eskalation“ ausgehen werde, muss man sich Folgendes klarmachen: Es geht bei den propagierten Formen des „zivilen Ungehorsams“ nicht um legitimen Protest im Rahmen der Versammlungsfreiheit. Es geht von vornherein um illegale Aktionen gegen eine Versammlung, die niemandem gefallen muss, die aber nicht verboten ist und insofern ihre Daseinsberechtigung hat.

Ebenjene Daseinsberechtigung spricht „widersetzen“ der AfD-Veranstaltung aber per se ab. In einem Interview mit der Hessenschau erklärte eine Sprecherin des Aktionsbündnisses, dass es zwar ein Recht darauf gebe, Versammlungen durchzuführen, „dass dieses Recht bei Meinungen wie Faschismus“ aber „einfach aufhört“. Ganz abgesehen davon, dass diese Auffassung im eklatanten Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts steht, maßt sich das „antifaschistische“ Bündnis hier auch einen absoluten Wahrheitsanspruch darüber an, was als „Faschismus“ zu verstehen ist und was nicht.

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