Wer auf Haltung setzt, meint das mittels aufgeblähter Sprachverrenkungen zum Ausdruck bringen zu müssen. Vorne dabei: Die „Kämpfer/*_I:nnen“ (m/w/d?) respektive „Kämpfenden“ für eine angeblich „geschlechtergerechte“ Sprache. Sie fühlen sich als Avantgarde und als Herolde einer neuen, einer „gerechten“ Zeit. Und sie finden sich mittlerweile zuhauf in der Politik, in den „Wissenschaften“, auch in den so genannten Sprachwissenschaften, in „woken“ Zeitungen, in PR/Marketing, in ARD/ZDF und DLF, in nicht wenigen Gerichten, in den Kirchen usw..
Aber das Volk folgt diesen Spinnereien nicht. Zwischen 70 und 80 Prozent des Volkes lehnen die „Gendersprache“ in all ihren durchgeknallten Varianten ab. Das Sprachvolk hält mit großer Mehrheit eben nichts von Schreib- und Sprechweisen wie „BürgerInnen“, Schüler*innen, Arbeitnehmer_innen, Käufer:innen, Wähler/innen, Studierenden, Fußgehendenbrücke, Backendenhandwerk“. TE berichtet seit Jahren über diesen Sprachk(r)ampf.
Nun wollte eine städtische GmbH im Handelsregister den Begriff „Geschäftsführer“ durch „Geschäftsführung“ ersetzen lassen. Das Handelsregister lehnte ab, der Fall kam vor das OLG Düsseldorf, wo die GmbH ebenfalls unterlag. Die Bezeichnung „Geschäftsführung“ entspreche nicht den gesetzlichen Vorgaben und sei irreführend, denn sie suggeriere, dass auch eine Gruppe ermächtigt sei, die entsprechenden Aufgaben durchzuführen, keine Einzelperson. Entsprechende Eintragungen müssten zweifelsfrei Aufschluss über die Hintergründe einer Firma geben, so das OLG. Auch eine Doppelnennung sei unnötig, heißt es im Beschluss des OLG: „Bereits der verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz in Art. 3 Abs. 2 GG und das grundgesetzlich verankerte Diskriminierungsverbot in Art. 3 Abs. 3 GG stellen sicher, dass das Wort „Geschäftsführer“ vom Registergericht nicht geschlechtsbezogen verstanden und angewendet werden darf.“ (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.07.2025, Az. 3 Wx 85/25)
DRAMA IN REGENSBURG: Geiseldrama beendet! SEK nimmt Verdächtigen fest - Ein Toter | STREAM










