Überprüfung der NGO-Förderung: „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ in 210 Fällen

vor 9 Monaten

Überprüfung der NGO-Förderung: „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ in 210 Fällen
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Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat in den vergangenen vier Jahren im Auftrag der Bundesregierung mehr als 2500 Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und Einzelpersonen überprüft, die staatliche Fördermittel beantragt hatten. Das geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion hervor, die dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) vorliegt.

Zwischen 2020 und 2024 wurden demnach 1250 Organisationen und 1296 Einzelpersonen nach dem sogenannten „Haber-Verfahren“ überprüft. Das Verfahren ermöglicht es dem Bundeskanzleramt, Bundesministerien sowie Bundesbehörden wie dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), beim Verfassungsschutz anzufragen, ob „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ über Antragstellerinnen und Antragsteller vorliegen.

Für eine solche Anfrage ist kein konkreter Verdacht erforderlich. Die betroffenen Personen und Organisationen werden zudem nicht darüber informiert, dass sie vom Geheimdienst überprüft wurden. In 210 Fällen meldete der Verfassungsschutz laut Innenministerium entsprechende Erkenntnisse. In diesen Fällen wird empfohlen, die beantragte Förderung abzulehnen.

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