Fünf Dinge, die in Deutschland geheim sind oder für immer geheim bleiben sollten

vor etwa 1 Jahr

Fünf Dinge, die in Deutschland geheim sind oder für immer geheim bleiben sollten
Bildquelle: NiUS

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Alternative für Deutschland (AfD) als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft, wie die Behörde bekanntgab. Brisant ist die Einstufung auch deshalb, weil sie auf einem Geheimgutachten basiert, das der Öffentlichkeit nicht zugänglich ist. Die Geheimniskrämerei ist hierzulande nichts Neues. Immer wieder werden Dinge als Verschlusssache eingestuft und damit vor der Öffentlichkeit geheimgehalten, obwohl es sich um Informationen von entscheidender Bedeutung handelt.

Im Zentrum der Bewertung steht der ethnische Volksbegriff (zum Begriffspaar Demos/Ethnos, siehe auf NIUS hier). Mit der Einstufung erhält der Verfassungsschutz weiterhin Befugnisse für schwere Grundrechtseingriffe (Versammlungen observieren, Telefone überwachen, Informanten einsetzen). Es ist eine Entscheidung mit potenziell weitreichenden politischen und rechtlichen Folgen, gestützt auf ein Dokument, das weder überprüft noch kritisch eingeordnet werden kann. Der Verfassungsrechtler Josef Franz Lindner kritisierte auf X: „Dass das Gutachten zur AfD im Geheimen bleibt, die Einschätzung selbst aber herausposaunt wird, ist in einem echten Rechtsstaat ein No-Go.“ Auch andere Rechtsexperten kritisieren die Geheimniskrämerei: „Das geht im Rechtsstaat nicht!“, so Volker Boehme-Neßler.

Wie ein Hollywood-Thriller lesen sich die Geschehnisse rund um einen BND-Bericht, die Mitte März in die postpandemische Zeit platzten. Wie ans Licht kam, hatte der BND im Jahr 2020 – im Auftrag des Kanzleramts – die Wahrscheinlichkeit für die Laborthese zum Ursprung von SARS-CoV-2 mit von 80 bis 95 Prozent beziffert – gestützt auf Erkenntnisse aus einer Geheim-Operation mit dem Codenamen „Saaremaa“. Damit nicht genug, tauchte plötzlich auch noch Virologe Christian Drosten in der Geschichte auf, der als Experte um seine Bewertung gebeten wurde – Drosten war von Anfang an gegen die Labortheorie.

Die Welt wollte deshalb wissen, wann das Kanzleramt informiert wurde, ob und von wem die Einschätzung als „geheim“ eingestuft wurde und warum ausgerechnet Virologe Christian Drosten mit der Überprüfung beauftragt wurde. Das Bundesverwaltungsgericht wies einen Eilantrag aus dem Verlagshaus ab. In einem Beschluss stellte sie ein „schutzwürdiges Interesse an der Versagung der Auskünfte“ fest, weil die Arbeitsfähigkeit des BND und der außenpolitischen Interessen der Bundesrepublik auf dem Spiel stünden. Die von der Zeitung gestellten Fragen würden „jedenfalls mittelbar operative Vorgänge“ berühren. Die Antworten auf die Fragen bleiben also aus, die Gründe für das Vorgehen des BNDs sowie Drostens mysteriöse Rolle in dem Skandal dabei: geheim.

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