Im Streit um die politisch umstrittene Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf, spielen angebliche Morddrohungen eine zentrale Rolle. Die SPD hatte diese Drohungen öffentlich als Beleg für eine vermeintliche Hetzkampagne gegen ihre Wunschkandidatin ins Feld geführt. Doch: Kein einziges Landeskriminalamt, keine zuständige Ermittlungsbehörde – weder das BKA noch die Potsdamer Staatsanwaltschaft – konnte auf Anfrage von NIUS die Existenz solcher Drohungen bestätigen, wie dieses Medium bereits berichtete.
Am Dienstagabend nun verdichtete sich der Verdacht, dass die SPD sich die Morddrohungen schlicht ausgedacht hat – und zwar durch Frauke Brosius-Gersdorf selbst.
In der ZDF-Talkshow Markus Lanz wurde Brosius-Gersdorf direkt gefragt, ob es Morddrohungen gegen sie gegeben habe. Ihre Antwort: ausweichend. Statt ein klares Ja oder Nein zu sagen, verweist die Juristin auf allgemein unschöne Reaktionen im Netz. Das Problem: Keines der Beispiele, die sie anschließend nennt, erfüllt den Tatbestand einer Morddrohung – eines strafrechtlich relevanten Delikts, das mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Schauen Sie selbst – auf die Frage nach Morddrohungen antwortet sie mit „Ja, es gab Drohungen“ – Morddrohungen wollte sie also nicht bestätigen.
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