Um sich ein Bild vom Zustand des deutschen Rechtsstaates zu machen, empfiehlt sich ein Blick nach Dresden. Dort stehen Mitglieder einer Terrororganisation vor Gericht, denen ihre Gewohnheit, Passanten, die sie nicht mochten, mit Hämmern und anderen Werkzeugen zu bearbeiten, den Ehrennamen Hammerbande eingetragen hatte. Ihre Anhänger finden das vorbildlich. Wenn ihre Helden im Gerichtssaal, einen Hochsicherheitstrakt, erscheinen, werden sie von ihren Freunden mit großem Hallo, mit Hochrufen und Durchhalteparolen begrüßt.
Auch draußen, der dem Gerichtsgebäude, sind die Mitglieder der Hammerbande aktiv. Sie zeigen Haltung, indem sie verlangen, die Angeklagten ohne Prozess freizulassen, und setzen Zeichen, indem sie Banner schwenken oder Plakate vor sich hertragen, auf denen zu lesen steht, dass nur Faschisten Angst vor der Antifa haben. Womit sie sagen wollen, dass jeder, der sich dagegen wehrt, mit einem Hammer zu Boden geschlagen zu werden, sich als Faschist zu erkennen gibt. Also erst recht zu Boden geschlagen werden muss.
Soweit zu Dresden. Danach sollte der Blick nach Frankfurt gehen, denn auch dort, beim größten Terrorprozess der Nachkriegszeit, gibt es über den Zustand des deutschen Rechtswesens einiges zu lernen. In Frankfurt geht es nämlich anders zu – keine Aufmärsche, keine Sprechchöre, keine Transparente, keine drohend geballten Fäuste. Verbrüderungs-Szenen, wie sie in Dresden üblich sind, kann es in Frankfurt schon deshalb nicht geben, weil das Publikum durch eine Wand aus Panzerglas vom Gerichtssaal und damit eben auch von den Angeklagten getrennt ist. Die Justiz weiß, dass im Kampf gegen rechts andere Regeln gelten als im Umgang mit links, und richtet sich danach.
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