Wieder eine gerichtliche Ohrfeige für eine Kampagne von ÖRR, NGO und „Spiegel“

vor 28 Tagen

Wieder eine gerichtliche Ohrfeige für eine Kampagne von ÖRR, NGO und „Spiegel“
Bildquelle: Tichys Einblick

Es ist wie immer: Der Öffentlich-Rechtlich Rundfunk (ÖRR) springt auf einen inszenierten Skandal auf und heizt ihn kräftig mit an. Kommen aber Gerichte zum Urteil, dass der Skandal keiner war, verschweigen ARD, ZDF und Deutschlandradio ihren Aktionismus und ihre Verirrung.

So geschehen beim „Potsdam-Treffen“ alias „Wannseekonferenz 2.0“ vom 25. November 2023. Das „Medienunternehmen“ CORRECTIV hatte in die Welt gesetzt, dass bei diesem (privaten) Treffen die „Remigration“ von deutschen Staatsbürgern geplant worden sei. ARD, ZDF und DRadio schraubten kräftig mit an der Geschichte und brachten Hundertausende an „Unsere-Demokratie-Rettern“ auf die Straße. Als CORRECTIV durch Gerichte in Hamburg und Berlin einiger Erfindungen überführt wurde: Großes Schweigen im ÖRR.

Nicht anders jetzt: Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg untersagte dem „Spiegel“ am 22. Juni zwei Passagen aus seiner Aufmacherstory vom 20. März 2026 mit dem Titel „Du hast mich virtuell vergewaltigt“. So der darbende „Spiegel“. Siehe unten! Nicht gemeint waren Hunderte, ja Tausende von realen (Massen-)Vergewaltigungen – oft verübt von Zugewanderten. Gemeint war der Fall „Collien Fernandes“. Es ging um die angebliche Verbreitung von pornografischen Inhalten („deepfakes“) unter Beteiligung ihres Ex-Ehemanns Christian Ulmen, in denen Fernandes‘ Gesicht in manipulierte Videos eingefügt worden sein soll.

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