Der sogenannte Majestätsbeleidigungs-Paragraf § 188 StGB kommt aus den Schlagzeilen nicht mehr heraus. Ständig werden neue Fälle bekannt. Und sie wirken immer harmloser, so scheint es.
Recherchen von NIUS decken nun auf: Das Amtsgericht Aschaffenburg hat 2023 eine Bürgerin verurteilt, die den Oberbürgermeister der Stadt als „Faschingsprinzen“ und „Opferbürgermeister“ bezeichnet hatte. Das Gericht wertete die Äußerungen als strafbare Beleidigung. Hintergrund war ein Beitrag in einer Telegram-Gruppe. NIUS liegen Strafbefehl und Urteil vor.
Die Titulierung kam nicht aus dem Nichts. Der ehemalige Oberbürgermeister Jürgen Herzing (SPD) postete selbst Fotos von sich auf Facebook, die ihn in einer Karnevalsumgebung zeigen.
DRAMA IN REGENSBURG: Geiseldrama beendet! SEK nimmt Verdächtigen fest - Ein Toter | STREAM










