Seit rund einem Jahr beobachtet das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) seinen früheren Chef Hans-Georg Maaßen. Im November 2023 wurde der ehemalige Präsident des BfV als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft. Die Begründung, die das BfV dafür gibt, zeigt beispielhaft, wie der Verfassungsschutz, statt die Verfassung zu schützen, in zunehmendem Maße die Regierung und die sie tragenden Parteien gegen Kritik schützt und insbesondere Kritik an der Migrationspolitik als angeblich verfassungsfeindlich zu delegitimieren sucht.
Der Verfassungsschutz darf eine Organisation beobachten, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt, also die freiheitliche demokratische Grundordnung oder einen ihrer Bestandteile – das Demokratieprinzip, das Rechtsstaatsprinzip oder die Menschenwürdegarantie – beseitigen will. Bis zu einer 2021 in Kraft getretenen Gesetzesänderung konnten Einzelpersonen nur dann Beobachtungsobjekte des Verfassungsschutzes werden, wenn sie ihre verfassungsfeindlichen Ziele mit Gewalt erreichen wollten oder wenn ihr Verhalten geeignet war, die freiheitliche demokratische Grundordnung erheblich zu beschädigen.
Seither sind diese Zusatzanforderungen entfallen. Nach der jetzigen Gesetzesfassung kommt es also nicht mehr darauf an, ob die Einzelperson ein Gefährdungspotenzial hat, das demjenigen einer Organisation gleichkommt. Ob diese Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes mit dem Grundgesetz vereinbar ist, ist umstritten. Da eine Einzelperson – zumal wenn sie gewaltfrei handelt – normalerweise nicht in der Lage sein wird, die Grundfesten der Verfassung zu stürzen, also eine Ein-Mann-Revolution durchzuführen, verschärft die neue Vorschrift die auch schon zuvor in der Praxis des Verfassungsschutzes zu beobachtende Tendenz, nicht potenzielle Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Vorfeld aufzuklären, sondern als verfassungsfeindlich markierte Gesinnungen zu verfolgen.
Wie der Verfassungsschutz als Gesinnungspolizei agiert, lässt sich exemplarisch am Fall Maaßen zeigen. Unter seinem Nachfolger Thomas Haldenwang hat das BfV Hans-Georg Maaßen unter Rechtsextremismusverdacht gestellt und beobachtet ihn. Das BfV wirft Maaßen vor, das Demokratieprinzip und „die Menschenwürde“ beseitigen beziehungsweise außer Geltung setzen zu wollen. So steht es in dem Schriftsatz vom 7.5.2024, mit dem das BfV sich gegen die von Maaßen gegen seine Beobachtung erhobene Klage verteidigt. Die im Folgenden geschilderten Beispiele für die Argumentation des BfV sind diesem Schriftsatz entnommen.
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