Fall Baud: Auswärtiges Amt kann keine Gründe für Sanktionen nennen

vor 5 Monaten

Fall Baud: Auswärtiges Amt kann keine Gründe für Sanktionen nennen
Bildquelle: Tichys Einblick

Es ist höchst merkwürdig, was hier im Halbdunkel zwischen EU und Mitgliedsstaaten geschieht. Es geht um die Sanktionen gegen Gruppen und Individuen, die vom EU-Ministerrat im Zeichen des Ukraine-Kriegs zu personae non gratae erklärt werden. „Die Mitgliedstaaten ergreifen die Maßnahmen, die erforderlich sind, um zu verhindern, dass im Anhang aufgeführte natürliche Personen in ihr Hoheitsgebiet einreisen oder durch ihr Hoheitsgebiet durchreisen“, so heißt es in dem Beschluss zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) Nr. 2643 aus dem Jahr 2024. Und weiter: „Sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die im Besitz oder im Eigentum von natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen stehen, … werden eingefroren.“ Also zwei harte Bedingungen: Wir wollen euch zwar nicht auf unserem Territorium, aber wir wollen euer Geld – zumindest vorübergehed.

Einem Einwohner Belgiens und Schweizer Staatsbürger werden also durch EU-Beschluss Grundrechte entzogen, etwa das Recht, seine Finanzmittel einzusetzen oder mit gültigen Dokumenten zu reisen. Und die CDU bekennt sich zu diesem Unterdrückungsapparat, der sich gegen den Bürger eines befreundeten, eng verbundenen Staates richtet. In jedem Fall nimmt sie die autokratischen Anwandlungen der EU-Kommission unhinterfragt hin.

Um den Fall Jacques Baud ist noch keine Ruhe eingekehrt. Der 70-jährige Buchautor unterliegt laut dem Schweizer Rundfunk SRF nun in der Tat schärfsten Sanktionen der EU: „Sein Vermögen ist gesperrt und EU-Bürgern und -Unternehmen ist es untersagt, ihm Gelder, finanzielle Vermögenswerte oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Zudem darf er weder in den EU-Raum ein- noch durch diesen reisen.“ Da er in Brüssel lebt, sei er da blockiert. So werden EU-Beschlüsse Realität.

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