Faesers letzter Coup: Mit einer Falle für die CDU in den Gesinnungsstaat

vor etwa 1 Jahr

Faesers letzter Coup: Mit einer Falle für die CDU in den Gesinnungsstaat
Bildquelle: Tichys Einblick

Noch-48-Stunden-Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat der kommenden CDU/CSU/SPD-Koalition unmittelbar vor deren Amtsantritt sowie den Landesregierungen der 16 deutschen Länder mit dem 1.100 Seiten Geheim-„Gutachten“ des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) zur AfD zwei Riesenprobleme hingekübelt. „Geheim“ heißt: Die betroffene Partei AfD hat nicht einmal ein Recht auf Gehör. Aber das stört die seit Dezember 2021 monomanisch auf den „Kampf gegen rechts“ fixierte Faeser nicht. Hemdsärmelig ging sie vor – ohne die von ihr zugesagte Prüfung durch die Fachaufsicht ihres Ministeriums. 48 Stunden nach Zustellung des BfV-„Gutachtens“ eilte sie schier in Torschlusspanik (es war ihr vorletzter Arbeitstag als Ministerin) am 2. Mai mit dem „Gutachten“ in die Öffentlichkeit.

Zwei Riesenprobleme hat Faser neu geschaffen. Das eine Problem ist, dass Faeser die Antragsberechtigten unter Zugzwang setzt: Soll die Bundesregierung, soll der Bundestag, soll der Bundesrat mit seiner Mehrheit einen Antrag auf Verbot der AfD stellen? Der Ausgang dieses Verfahrens, das mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts enden müsste, ist eigentlich klar: Der Antrag hat keine Chance. Wenn „Karlsruhe“ wirklich „im Namen des Volkes“ urteilen sollte. Faeser-Nachfolger Alexander Dobrinth (CSU) wird an dem Gutachten jedenfalls zu schlucken haben. Schließt er sich dem “Gutachten“ an, landet er in einer Sackgasse. Schließt er sich nicht an, wird es ein Geschrei geben, wie es CDU-Chef Merz nach der Zustimmung der AfD am 30. Januar 2025 im Bundestag zu seinem Antrag zur Begrenzung der Migration geerntet hat. Wenn Dobrinth schlau ist, dann sorgt er aber erst einmal für eine Veröffentlichung des „Gutachtens“ und wartet ab, wie es in sich zusammenfällt.

Mit dem „Gutachten“ verbindet sich über die „Verbots“-Frage hinaus ein anderes, ein Monsterproblem, das Exekutive und Judikative für mehrere Jahr in Atem halten könnte. Es geht nämlich um die Frage: Können AfD-Mitglieder Staatsdiener, also Beamte, Richter, Soldaten, auch öffentlich Tarifbeschäftigte sein? Betroffen wären theoretisch 5,2 Millionen Staatsdiener, die durchleuchtet werden müssten. Darunter vermutlich einige tausend der aktuell 52.000 AfD-Parteimitglieder. Interessant ist ja, dass sich der eine oder andere Landesinnenminister – etwa aus Bayern oder Hessen – darüber jetzt schon den Kopf zerbricht. Die Innenministerkonferenz will sich mit der Frage „AfD-Mitglieder im Staatsdienst?“ jedenfalls demnächst befassen. Will man womöglich AfD-Mitgliedschaften der Staatsdiener erschnüffeln?

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