Die Vorlage heißt in unvergleichlichem Bürokratendeutsch „Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union“. Dahinter verbergen sich neue Regeln für die Durchsetzung von EU-Sanktionen. Grundlage ist eine EU-Richtlinie, die alle Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, Sanktionen einheitlich anzuwenden.
Viele Verstöße gegen EU-Sanktionen galten juristisch bisher als Ordnungswidrigkeiten. Künftig werden die meisten nun automatisch als Straftaten eingestuft. Das gilt nicht nur für direkte Handlungen, wie etwa für verbotene Zahlungen oder Lieferungen, sondern nun auch für indirekte Unterstützung, zum Beispiel durch das Verschleiern von Vermögenswerten oder Hilfe bei der Umgehung von Sanktionen.
Auch die Strafen steigen deutlich. In schweren Fällen drohen Unternehmen jetzt Geldbußen in Höhe von bis zu fünf Prozent des weltweiten Umsatzes – oder pauschal eine Strafe in zweistelliger Millionenhöhe.
Die Behörden bekommen zudem neue, weitgehende Befugnisse, unter anderem Treuhandverwaltungen oder massive Kontrollauflagen.
Die neuen Regeln haben also sehr viel, aber ihnen fehlt auch etwas. Vor allem fehlen grundlegende Pfeiler unseres Rechtsstaats: Anhörung, Verteidigung, Urteil und Berufung. Anklagebehörde und Gericht sind nicht getrennt. Es gibt kein einklagbares Recht auf Akteneinsicht.
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