EU-Plan: Chatkontrolle für den Bürger, Samthandschuhe für Pädokriminelle?

vor 8 Monaten

EU-Plan: Chatkontrolle für den Bürger, Samthandschuhe für Pädokriminelle?
Bildquelle: Tichys Einblick

In der vergangenen Woche haben die EU-Botschafter, als Vertreter der Mitgliedstaaten in Brüssel, eine Vorentscheidung für die neue Chatkontrolle getroffen, die nun doch nicht verpflichtend werden soll, aber als freiwillig erlaubt bleiben soll – obwohl die EU-Menschenrechtscharta das eigentlich untersagt. Das Brief- und Fernmeldegeheimnis bleibt in der EU aufgehoben. Die Ausnahme von 2021, faktisch eine Aufhebung von Grundrechten, bliebe bestehen. Das ist das eigentliche, kritisch zu bewertende Ergebnis der Unterhandlungen bisher.

Ein EU-Rat im Dezember wird die Abstimmung der Botschafter vermutlich bestätigen. Danach begänne der sogenannte „Trilog“ zwischen den drei EU-Institutionen Rat, Parlament und Kommission. Hier erhoffen sich Kritiker wie der Digitalexperte Patrick Breyer neuen Gegenwind, vielleicht gar ein Scheitern des gesamten Plans. Doch die Befürworter dürften über starke Bataillone in den EU-Institutionen verfügen – von der Kommission bis hin zum Parlament.

Doch auch die Anbieter würden durch die neuen Maßnahmen zunehmend unter Druck geraten. Sie sollen nach dem Willen von Rat und Kommission ihr eigenes Risiko bewerten, zum sicheren Hafen für CSAM ((child sexual abuse material) zu werden und anschließend selbst Maßnahmen zur Risikominderung ergreifen. Das können Zugangsbeschränkungen sein oder neue Technologien zur Risikoreduktion. Netzpolitik.org meint, die freiwillige Chatkontrolle bleibe verboten, weil die Kommission deren Verhältnismäßigkeit nicht nachgewiesen habe.

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