Am Montag gab es einen unerwarteten Etappensieg für die Freiheit der EU-Bürger von unsinniger Chatkontrolle und gegen Eingriffe in ihre Grundrechte. Im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) gab es keine Mehrheit für die Verlängerung jener Verordnung, die die Chatkontrolle im Jahr 2021 eingeführt hatte.
Auch bei der Chatkontrolle 1.0 werden je nach Plattform anlasslos alle Chats gescannt, angeblich um Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern (Child Sexual Abuse Material, CSAM) zu finden und an die Behörden zu melden. Vor allem Facebook hat seine Messenger-Chats so kontrolliert und die gefundenen Daten „freiwillig“ gemeldet. Für die Facebook-Nutzer waren die Scans allerdings keineswegs freiwillig.
Auch die Chatkontrolle 1.0 war dabei immer eine problematische Gesetzesregelung, da für sie Grundrechte zunächst vorübergehend, dann immer dauerhafter eingeschränkt wurden. Der vorübergehende Charakter der Regelungen führte dann auch zu dem Druck in den Verhandlungen zur Chatkontrolle 2.0, die den letzten Sommer und Herbst einnahmen. Von den Befürwortern wurde argumentiert, dass es keine „Regelungslücke“ geben dürfe, was den Druck für eine Einigung erhöhte, die letztlich nur teilweise in immer weiter reduzierter Form zustande kam.
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