Selten wird die Spannung zwischen politischer Zweckmäßigkeit und rechtsstaatlichem Anspruch so deutlich wie im Umgang der Europäischen Union mit individuellen Sanktionen. Im Dezember 2025 haben Abgeordnete des Europäischen Parlaments, denen ich mich anschloss, eine Überprüfung neu verhängter Maßnahmen gefordert. Wir sorgen uns nach wie vor um die Substanz europäischer Rechtsstaatlichkeit.
Am 29. Januar 2026 antwortete Kallas, auch im Namen von Costa – in erster Linie, um die Rechtmäßigkeit und die formalen Verfahren der Sanktionen zu betonen. Unsere Kernkritik griff sie dabei nicht wirklich auf.
Ihre Antwort liest sich wie ein Lehrstück bürokratischer Selbstverliebtheit: Mit Floskeln von „Rechtsstaatlichkeit“, „transparenter Begründung“ und „regelmäßiger Überprüfung“ versucht die Außenbeauftragte, ein Bild von Rechtmäßigkeit zu zeichnen – während sie faktisch fundamentale Bürgerrechte mit Füßen tritt. Die EU verhängt Reiseverbote, nimmt Vermögenseinfrierungen vor und veranlasst wirtschaftliche Einschränkungen – ohne dass Gerichtsentscheidungen ergangen wären, ohne überprüfbare Beweise, ohne Vorwarnung. Die Betroffenen erfahren erst von ihrer Listung, wenn es zu spät ist, ihre Rechte auszuüben oder sich zu verteidigen.
Das ist nicht nur nicht rechtsstaatlich, es ist auch im höchsten Maße unfair und unmenschlich.
DRAMA IN REGENSBURG: Geiseldrama beendet! SEK nimmt Verdächtigen fest - Ein Toter | STREAM










