Es gehört zu den vielen Verdiensten, die sich Angela Merkel in ihrer Politik gegen Deutschland erwarb, dass sie im Jahr 2015 nicht nur unter dem schimmernden Begriff Willkommenskultur den Motor für die Turbomigration in die deutschen Sozialsysteme und für die Zerstörung der inneren Sicherheit anwarf, sondern sie änderte weitergehend von der Öffentlichkeit unbemerkt das Verfahren der Wahl der Verfassungsrichter im Neunten Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (9. BVerfGGÄndG). Vorher wurden die Verfassungsrichter von einem Wahlausschuss gewählt, nun sollen diese, nachdem der Wahlausschuss Kandidaten benannt hat, vom Plenum mit Zweidrittelmehrheit gewählt werden.
Wörtlich heißt es seit 2015 im Gesetz § 6 Absatz 1: „Die vom Bundestag zu berufenden Richter werden auf Vorschlag des Wahlausschusses nach Absatz 2 ohne Aussprache mit verdeckten Stimmzetteln gewählt.“ Das klingt erstmal demokratischer, ist aber nur eine Bürger-Täuschung. Denn erstens trifft der Wahlausschuss, dessen Zusammensetzung die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag widerspiegelt, die Vorauswahl, die dann eigentlich schon fast gewählt ist, und zweitens – und das ist entscheidend – erfolgt die Wahl „ohne Aussprache“. In der Begründung dieses Hinterzimmerzusatzes heißt es: „Zudem wird ausdrücklich bestimmt, dass die Wahl im Plenum ohne Aussprache über die Kandidaten erfolgt.“ Ohne Anhörung und ohne Aussprache, um keine „unerwünschte Politisierung des Bundesverfassungsgerichts zu befördern“.
Im Klartext heißt das, die Vertreter des deutschen Volkes dürfen im Plenum den Kandidaten für das Amt des Verfassungsrichters keine Fragen stellen, eine Anhörung in den Fraktionen des Bundestages ist nicht vorgesehen, denn das würde den quasi legislativen, in Wahrheit aber exekutiven Akt „politisieren“, eben demokratisieren. Der Abgeordnete des Deutschen Bundestages ist in diesem Fall nicht mehr an sein Gewissen, sondern an die Order seines Fraktionsvorsitzenden gebunden. Das wird noch eindeutiger in der Begründung der Änderung: „Die Wahl ohne Aussprache ist zudem eine konsequente Fortsetzung der bewährten – und deshalb beibehaltenen – Vorgabe in Absatz 4, wonach die Beratungen des Wahlausschusses vertraulich sind. Insgesamt wird damit sichergestellt, dass die Autorität der späteren Richterinnen und Richter nicht vor ihrem Amtsantritt durch eine öffentliche Personaldiskussion Schaden nimmt oder das Gericht durch öffentliche ‚Hearings‘ zu anstehenden Streitthemen politisiert wird.“
Weder der Abgeordnete des Bundestages noch das Volk haben also das Recht zu erfahren, wer seine obersten Richter sind, wem die Aufgabe obliegt, das Grundgesetz als Abwehrrecht der Bürger gegen den latent übergriffigen Staat zu verteidigen. Berichterstatter für die Union war damals Stephan Harbarth, heute Präsident des Verfassungsgerichtes. Wen wundert’s? Wen wundern dann noch Urteile wie das Klimaschutzurteil oder die verschleppte Klage der AfD gegen Merkels Putsch gegen die demokratischen Wahlen in Thüringen?
Übrigens existierte schon damals die Brandmauer der Union gegen die Linke (SED) nicht, denn über der Drucksache des Bundestages steht klar und deutlich: „Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/2737“. Die CDU/CSU hatte also 2015 schon einen gemeinsamen Gesetzentwurf mit den Linken! Was würde in diesem Land geschehen, wenn über einer notwendigen Novellierung des EEG oder zur Migrationswende stünde: „Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und der AfD“?
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