Die Renaissance des Überwachungsstaates

vor 8 Monaten

Die Renaissance des Überwachungsstaates
Bildquelle: NiUS

Der deutsche Inlandsgeheimdienst hat sich zum Aufseher über die politischen Meinungen der Bürger entwickelt. Äußerungen in sozialen Medien werden großflächig überwacht. Ausgerechnet der Verfassungsschutz verstößt damit gegen das Grundgesetz.

Haben Sie den Eindruck, dass sich die Politiker in Deutschland nicht um die Sorgen der Bürger kümmern? Bezweifeln Sie, dass die Bundesregierung bei all ihren Entscheidungen souverän ist? Sehen Sie einen Zusammenhang zwischen Messerangriffen auf deutschen Straßen und der Zuwanderung aus gewaltaffinen Gesellschaften? Dann sind Sie ein Fall für den Verfassungsschutz. Denn für den deutschen Inlandsgeheimdienst sind diese Meinungen Zeichen einer rechtsextremistischen Gesinnung.

Von der Öffentlichkeit wenig bemerkt, hat der Verfassungsschutz in den letzten Jahren einen gravierenden Wandel durchlaufen. Unter Berufung auf das Bundesverfassungsschutzgesetz kontrollieren die Geheimdienste des Bundes und der Länder inzwischen großflächig die öffentliche Kommunikation. Vor allem die sozialen Medien, in denen viele spontan ihrem Unmut über aktuelle politische Entwicklungen Luft machen, stehen dabei im Fokus. Was früher als Stammtischparolen abgetan wurde, führt heute dazu, dass friedliche Bürger zu Objekten geheimdienstlicher Überwachung werden.

Immer häufiger werden dabei Menschen, die ihr Grundrecht auf freie Meinungsäußerung in Anspruch nehmen, zu Verfassungsfeinden erklärt. Ungeachtet aller datenschutzrechtlichen Vorschriften landen sie auf einer Art Schwarzen Liste, weil sie angeblich Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolgen. Ging es früher dabei nur um organisierte Gruppen, die zielgerichtet das Recht auf freie Wahlen, auf parlamentarische Opposition oder die Bindung des Staates an Recht und Gesetz beseitigen wollten, stufen die Verfassungsschutzämter inzwischen auch zahlreiche einzelne Bürger als Extremisten ein. Die Betroffenen werden darüber weder informiert noch bekommen sie die Möglichkeit eingeräumt, Widerspruch einzulegen.

Sinan Selen, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz

Ein Beispiel dafür ist, ausgerechnet, der ehemalige Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Hans-Georg Maaßen. Laut einem geheimen Vermerk des BfV wurde das damalige CDU-Mitglied am 24. November 2023 als „Rechtsextremist“ in das Nachrichtendienstliche Informationssystem (NADIS) eingespeichert. Die Begründung dafür lautete: „Dr. Maassen äußert sich spätestens seit 2019 in verfassungsschutzrelevanter Weise, wobei sich insbesondere seit 2022 eine deutliche Verschärfung sowie eine Erhöhung der Zahl entsprechender Äußerungen feststellen lässt.“

Als „verfassungsschutzrelevant“ klassifizierte das Amt zum Beispiel diese Äußerung: „Trump ist für viele Amerikaner der Gegenentwurf zum woken Establishment, zu den linksglobalistischen Eliten an der Ostküste und an den Universitäten.“ Angeblich griff der im November 2018 in den einstweiligen Ruhestand versetzte Maaßen damit „auf antisemitische Begrifflichkeiten und Formulierungen zurück.“

Als weiterer Beleg diente eine Rede, in der Maaßen beklagte, dass man, egal, was man wähle, am Ende immer grüne Politik bekomme. Dem BfV zufolge verunglimpfte er damit „die Parteien, das Parteiensystem und die Bundesrepublik insgesamt als autokratisch und scheindemokratisch.“ Dass er auf seiner Website erklärt: „Ich halte die freiheitlich demokratische Grundordnung für die beste Gesellschaftsordnung“, ignorierte das Amt. Stattdessen bekamen Journalisten die geheime Einstufung als „Extremist“ gesteckt, nachdem er angekündigt hatte, eine neue konservative Partei zu gründen.

Das Vorgehen gegen Maaßen ist kein Einzelfall. Im NADIS-Speicher waren laut Verfassungsschutzbericht Anfang 2025, abzüglich aller Sicherheitsüberprüfungen, mehr als eine halbe Millionen Menschen erfasst. Nach einer Gesetzesänderung von 2021, die es dem Verfassungsschutz erlaubt, auch nicht-militante Einzelpersonen zu beobachten, kamen allein in den letzten vier Jahren über 50.000 hinzu. Wie viele Bürger aufgrund ihrer öffentlichen Äußerungen als Extremisten gespeichert wurden, wollte das BfV auf Anfrage nicht mitteilen. Die Zahl dürfte jedoch mehrere Zehntausend, womöglich sogar über 100.000 betragen. Denn zieht man von der Zahl der erfassten Einzelpersonen die Anhänger extremistischer Zusammenschlüsse ab, bleiben mehr als 350.000 Registrierte übrig. Unter diesen befinden sich allerdings auch noch die „Kontaktpersonen“ des Amtes, deren Anzahl ebenfalls geheim gehalten wird.

Hans-Georg Maaßen, ehem. Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz

Wie sehr die geheimdienstliche Überwachung in den letzten Jahren ausgeufert ist, zeigt auch das Gutachten des Verfassungsschutzes zur AfD vom April 2025. Auf 1108 Seiten werden darin über dreitausend Tweets, Facebook-Einträge, Wahlkampfreden und andere politische Äußerungen für verfassungsfeindlich erklärt. Über viele dieser Kommentare mag man den Kopf schütteln, doch die allermeisten sind vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Peter Müller erklärte denn auch nach der Lektüre, dass viele der zusammengetragenen Zitate „zum Nachweis der Verfassungsfeindlichkeit ungeeignet“ seien.

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