Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat anlässlich der heutigen Ausschussanhörung zum Gebäudemodernisierungsgesetz, auch Heizungsgesetz genannt, ihre Kritik bekräftigt. Für den Fall einer Verabschiedung kündigt die DUH eine Klimaklage in Form einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht an.
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, sagte dazu: „Das Gebäudemodernisierungsgesetz gibt fossilen Heizungen noch auf Jahrzehnte hinaus freie Bahn und ist damit verfassungswidrig. Die Kostenrisiken für Haushalte sind riesig, die Abhängigkeit von fossilen Importen wächst und die Gefährdung der im Gesetz verankerten Klimaziele ist unbestreitbar. Die Mitglieder des Ausschusses für Energie haben heute die Möglichkeit, diesen Fehler zu verhindern. Sollte das Gebäudemodernisierungsgesetz dennoch verabschiedet werden, werden wir es mit einer Klimaklage stoppen."
Auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hält das Gebäudemodernisierungsgesetz aus dem Haus von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche für verfassungsrechtlich problematisch, wie aus aus einem neuen Gutachten, das vor wenigen Tagen publik wurde, hervorgeht. Die „verfassungsrechtlichen Zweifel“ rühren daher, dass das neue Gesetz vermutlich gegen den Klimabeschluss von 2021 verstößt, heißt es darin. Das Gutachten wurden vom Grünen-Abgeordneten Michael Kellner in Auftrag gestellt.
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