Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. ARD und ZDF werfen den Bundesländern vor, gegen die Rundfunkfreiheit verstoßen zu haben, weil sie eine von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfohlene Erhöhung des Rundfunkbeitrags nicht umgesetzt haben. Die Länder argumentieren mit dem Demokratieprinzip. Ein Urteil wird in den kommenden Monaten erwartet.
Gerichtspräsident Stephan Harbarth verwies bereits zu Beginn der mündliche Verhandlung auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Die Rundfunkfreiheit diene der „Gewährleistung freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung“ und sei „schlechthin konstituierend für die freiheitliche demokratische Grundordnung“.
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Länder von einer Empfehlung der KEF abweichen dürfen. ARD und ZDF sehen das staatsferne Verfahren der Rundfunkfinanzierung verletzt. Die Länder halten dagegen, dass der von der KEF festgestellte Finanzbedarf auch ohne Beitragserhöhung gedeckt werden könne.
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