Gerade erst musste das ZDF für den Sender höchst peinliche Unterlassungserklärungen abgeben: In der Sendung des heute-journals vom 20. Juli behauptete Moderatorin Dunja Hayali, es hätte über die gescheiterte SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht Frauke Brosius-Gersdorf „unzählige Falschinformationen“ gegeben – und blendete dazu Screenshots von Artikeln ein, in denen sich die Medien Apollo, Nius und Tichys Einblick kritisch mit Brosius-Gersdorfs Positionen auseinandersetzten. Auf Nachfrage konnte das ZDF allerdings keine einzige angebliche „Falschaussage“ nennen – weder in den vorgeführten Beiträgen noch überhaupt. Das räumte der Sender auch ein, allerdings erst nach juristischen Schritten. In der heute-Sendung, die angebliche Fake News aufdecken sollte, verbreitete der Mainzer Sender also selbst rechtswidrig falsche Behauptungen.
Nach dem gleichen Muster gingen die Redakteure vom Lerchenberg auch bei ihrem „Faktencheck“ vor, der sich an das ZDF-Sommerinterview mit dem AfD-Vorsitzenden Tino Chrupalla anschloss. Auch hier unterstellen die öffentlich-rechtlichen Funker wieder eine Falschaussage, diesmal Chrupalla. Und auch hier lautet der Sachverhalt: Dessen Aussage war völlig korrekt. Und die der ZDF-„Faktenchecker“ falsch. Um ein Versehen des Senders handelt es sich auch in diesem Fall nicht.
Chrupalla sagte in dem von Wulf Schmiese geführten Interview unter anderem, die Meinungsfreiheit in Deutschland sei „akut gefährdet“, und verwies in diesem Zusammenhang auf sogenannte Meldestellen, die auch völlig legale Äußerungen registrieren. Die ZDF-Redakteure reagieren darauf in ihrem „Faktencheck“ mit einer geradezu orwellesken Wirklichkeitsverdrehung. „Richtig ist, dass in den letzten Jahren mehr Meldestellen eingerichtet wurden“, schreiben sie, „zum Beispiel die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) vom Bundeskriminalamt. Bei diesen Angeboten geht es darum, strafrechtlich relevante Sachverhalte, etwa Beleidigungen und Verleumdungen, effektiver zu verfolgen. Diese Delikte waren aber auch schon vorher strafbar – eine zunehmende Einschränkung der Meinungsfreiheit liegt darin nicht. Chrupallas Aussage ist vor diesem Hintergrund irreführend.“ Meldestellen, so das ZDF, sammeln also nur strafrechtlich Relevantes. Mit dem Bereich „unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“ (Lisa Paus) befassen sie sich nie – und folglich sei Chrupallas Bemerkung faktisch verkehrt.
DRAMA IN REGENSBURG: Geiseldrama beendet! SEK nimmt Verdächtigen fest - Ein Toter | STREAM










